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Standard Software bis 410 Euro ist also ein immaterielle Wirtschaftsgut und kann sofort abgeschrieben werden. Was ich nicht verstehe ist, wo im EÜR Formular soll ich das eintragen? Und warum eine Abschreibung über 5 Jahre (optional) das wäre ja dann ein GWG und GWG müssen doch eigenständig nutzbar sein was Software offensichtlich nicht ist?!Abschreibung von Software: die beiden Ausnahmen von der Regel
Softwareprogramme sind generell als immaterielle Wirtschaftsgüter zu behandeln.
Beachten Sie dazu aber diese beiden Ausnahmen:
Systemsoftware Anwendersoftware
Erwerben Sie diese Software (z. B. Windows)
zusammen mit der Hardware, ohne dass Ihnen
ein gesondertes Entgelt berechnet wird, bildet
die Software zusammen mit der Hardware
eine Einheit und wird zusammen mit dieser
abgeschrieben.
Handelt es sich um Standardsoftware und
kostet sie nicht mehr als 410 s netto, wird sie
als materielles Wirtschaftsgut behandelt.
G
Die steuerlichen Auswirkungen bei der Anwendersoftware
Anschaffungskosten Steuerliche Folge
Bis 150 s netto Sofortabzug in voller Höhe
150,01 bis 410 s netto Sofortabzug in voller Höhe oder Bildung eines
Abschreibungspools und gleichmäßige
Abschreibung über 5 Jahre
Mehr als 410 s netto Abschreibung als immaterielles
Wirtschaftsgut über 3 Jahre
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