Erste St.Erk. als Selbständiger - mache ich alles richtig?
Verfasst: 26. Jan 2012, 19:21
Hallo,
da ich ungerne die Beamten oder Angestellten des örtlichen Finanzamtes Löcher in den Bauch fragen will, versuche ich so weit es geht selbst klarzukommen und meine Steuer zu erledigen.
Es geht um die Steuern für mich als Privatperson + für mein Einzelunternehmen für 2011 / 2012.
Mein Gewerbe betreibe ich seit dem 2. Mai 2011, seitdem beziehe ich auch daraus mein Einkommen zu 100%, habe also keine weiteren Einkünfte; ich nahm von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch.
Bisher habe ich mich lediglich zur Erhaltung der Steuernummer beim FA gemeldet, sonst gar nicht. Meines Wissens nach muss ich bis Ende Mai meine Einkommenssteuer eingereicht haben, richtig?
Dies ist also ein Mantelbogen, dessen Anhang G ich für gewerbliche Einnahmen ausfüllen muss.
Dort lege ich auch die EÜ-Rechnung hinein.
Mein zu versteuerndes Einkommen liegt eventuell unter 8000 Euro. Damit wäre ich also nicht einkommenssteuerpflichtig und nicht gewerbesteuerpflichtig, dürfte also vom FA einen Brief zurückkommen mit der Aufforderung, Steuern in Höhe von 0 Euro zu bezahlen.
So - tappe ich damit jetzt völlig im Dunkeln?
Muss ich nicht auch irgendwo noch eine "extra Gewerbe-Steuererklärung" ausfüllen?
Danke für die Hilfe...
da ich ungerne die Beamten oder Angestellten des örtlichen Finanzamtes Löcher in den Bauch fragen will, versuche ich so weit es geht selbst klarzukommen und meine Steuer zu erledigen.
Es geht um die Steuern für mich als Privatperson + für mein Einzelunternehmen für 2011 / 2012.
Mein Gewerbe betreibe ich seit dem 2. Mai 2011, seitdem beziehe ich auch daraus mein Einkommen zu 100%, habe also keine weiteren Einkünfte; ich nahm von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch.
Bisher habe ich mich lediglich zur Erhaltung der Steuernummer beim FA gemeldet, sonst gar nicht. Meines Wissens nach muss ich bis Ende Mai meine Einkommenssteuer eingereicht haben, richtig?
Dies ist also ein Mantelbogen, dessen Anhang G ich für gewerbliche Einnahmen ausfüllen muss.
Dort lege ich auch die EÜ-Rechnung hinein.
Mein zu versteuerndes Einkommen liegt eventuell unter 8000 Euro. Damit wäre ich also nicht einkommenssteuerpflichtig und nicht gewerbesteuerpflichtig, dürfte also vom FA einen Brief zurückkommen mit der Aufforderung, Steuern in Höhe von 0 Euro zu bezahlen.
So - tappe ich damit jetzt völlig im Dunkeln?
Muss ich nicht auch irgendwo noch eine "extra Gewerbe-Steuererklärung" ausfüllen?
Danke für die Hilfe...