Hallo,
ich habe zu meiner EÜR eine Frage.
In 2020 habe ich Zahlungen an das Finanzamt für 2020 und 2019 geleistet. Das Finanzamt sagt nun, dass die für Vorjahre gezahlte Ust-Vorauszahlung die bis zum 10.01. fällig war, nicht mit zu berücksichtigen ist.
Ist das tatsächlich so? Wenn ja, was mache ich mit dieser Zahlung?
Lieben Dank
EÜR Umsatzsteuer
Re: EÜR Umsatzsteuer
Ja, ist vermutlich richtig:
https://www.nwb.de/steuerrecht/zahlung-umsatzsteuer-betriebsausgabe-gewinnermittlung-estg-29102021#:~:text=Nach%20%C2%A7%2011%20Abs.,gilt%20nach%20%C2%A7%2011%20Abs.
Die in 2019 für 2018 bezahlte Steuer hätte in 2018 berücksichtigt werden müssen, die für 2020 in 2019 bezahlte Steuer gehört in die EÜR 2019.
https://www.nwb.de/steuerrecht/zahlung-umsatzsteuer-betriebsausgabe-gewinnermittlung-estg-29102021#:~:text=Nach%20%C2%A7%2011%20Abs.,gilt%20nach%20%C2%A7%2011%20Abs.
Die in 2019 für 2018 bezahlte Steuer hätte in 2018 berücksichtigt werden müssen, die für 2020 in 2019 bezahlte Steuer gehört in die EÜR 2019.