EÜR Umsatzsteuer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Mitoka
Beiträge: 1
Registriert: 5. Jul 2022, 06:34

EÜR Umsatzsteuer

Beitrag von Mitoka »

Hallo,

ich habe zu meiner EÜR eine Frage.

In 2020 habe ich Zahlungen an das Finanzamt für 2020 und 2019 geleistet. Das Finanzamt sagt nun, dass die für Vorjahre gezahlte Ust-Vorauszahlung die bis zum 10.01. fällig war, nicht mit zu berücksichtigen ist.

Ist das tatsächlich so? Wenn ja, was mache ich mit dieser Zahlung?

Lieben Dank
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: EÜR Umsatzsteuer

Beitrag von Severina »

Ja, ist vermutlich richtig:

https://www.nwb.de/steuerrecht/zahlung-umsatzsteuer-betriebsausgabe-gewinnermittlung-estg-29102021#:~:text=Nach%20%C2%A7%2011%20Abs.,gilt%20nach%20%C2%A7%2011%20Abs.

Die in 2019 für 2018 bezahlte Steuer hätte in 2018 berücksichtigt werden müssen, die für 2020 in 2019 bezahlte Steuer gehört in die EÜR 2019.
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