Kleingewerbe - Frage zur Behandlung von GWGs

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Schankara
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Kleingewerbe - Frage zur Behandlung von GWGs

Beitrag von Schankara »

Guten Tag,

Dies ist mein erster Eintrag hier im Forum, bitte seit gnädig falls ich hier etwas falsch, oder an falscher Stelle schreibe :)

Ich habe eine Kleingewerbe (Mining) mit einem Umsatz unter 10.000 EUR jährlich.

Nun fülle ich in Wiso meine Steuererklärung für das erste Gewerbejahr 2021 aus.

Soweit komme ich zurecht, es geht aber um GWGs unter 250,- EUR.

Ich habe sehr viele Kleinteile gekauft wie Festplatten, Kabel, Netzteile usw. ich dachte ich müsste diese unter direkt abzugsfähige GWG unter 250,- EUR eintragen.

Jetzt habe ich aber gelesen das dies unter die sofort abzugsfähige Betriebausgaben gelistet werden muss.

Um meine Verwirrung zu komplettieren, sind diese Kleinzeile nicht eigenständig nutzbar, da sie ja nur als zusammengebauter Computer funktionieren und somit doch nicht als Betriebsausgaben gelistet werden dürfen?

Nun weiß ich wirklich nicht, wie und wo ich diese Beträge eintragen muss, damit sie abzugsfähig werden. Es handelt sich immerhin um ca. 2000 EUR.

Kann mir jemand einen Rat geben?

Vielen Dank im voraus!
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Kleingewerbe - Frage zur Behandlung von GWGs

Beitrag von Tom998 »

Ein selbst zusammengebauter Computer im Wert von 2.000 EUR ist zwar kein GWG, aber trotzdem im Jahr der Herstellung sofort abzugsfähig (BMF vom 22.02.2022):

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.html
Schankara
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jun 2022, 14:37

Re: Kleingewerbe - Frage zur Behandlung von GWGs

Beitrag von Schankara »

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!

Das bedeutet ich kann die Computer bei den Wirtschaftsgütern >1000 direkt abschreiben?

Also unter dem Punkt:

"Anschaffungen von Wirtschaftsgütern, deren Kosten über die Nutzungsdauer verteilt werden"

und dort sage ich dann direkt in dem Jahr voll abschreiben, da bei Computer möglich und muss nicht über die Nutzungsdauer verteilt werden.

Langt es wenn ich dann z.B. "Zusammgestellter Computer = 1200,-" eintrage, oder soll ich alle Einzelpositionen auflisten, oder würde das dann im Zweifel angefragt die Einzelrechnungen vom Finanzamt?

Vielen Dank!
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