Hallo zusammen,
ich möchte mir eine Powerstation als alternative zu meiner Batterieversorgung im Imbiswagen zulegen.
Bisher habe ich 3 große Batterien und einen Wechslerichter. Die Batterien sind jedesmal nach ca. 3 Jahren zu ersetzen da hinüber.
Da die Powerstation auch einzeln genutz werden kann ist da doch etwas zu beachten soweit ich das verstanden habe.
Wahrscheinlich müsste die doch dann wie eine Notstromversorgung abgeschrieben werden, oder?
Ich finde in der AFA Tabelle keine Powerstation, ist wohl noch zu neu das ganze
PS: Die Powerstation kostset ca. 2000.- netto
Grüße!
AFA für Powerstation 19 Jahre wie Notstromagregat?
Re: AFA für Powerstation 19 Jahre wie Notstromagregat?
Die amtlichen AfA-Tabellen stammen in der Tat aus einer Zeit, in der es so etwas noch nicht gab. Wenn in den Tabellen ein vergleichbares Wirtschaftsgut nicht existiert, müssen Sie die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" eben sachgerecht schätzen und das Ergebnis ihrer Überlegungen dokumentieren. Ob sie 2.000 EUR über vier, fünf oder acht Jahre abschreiben, dürfte am Ende niemanden interessieren.
Re: AFA für Powerstation 19 Jahre wie Notstromagregat?
Danke, hört sich plausibel an!