Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Simon88
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Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Simon88 »

Guten Tag,

ich habe seit Jahren ein Gewerbe und nun hat mir das Finanzamt für die Solaranlage eine zweite Steuernummer zugeteilt.
Leider kann man nicht einfach pro Gewerbe eine Umsatzsteuervoranmeldung / Umsatzsteuererklärung machen, sondern muss es zusammengefasst übermitteln.
Für die Umsatzsteuerübermittlung soll ich die bisherige Steuernummer des älteren Gewerbes nutzen.

Die Umsatzsteuerzahlungen sind aber Betriebsausgaben, nur wie soll ich diese gemeinsam übermittelten Zahlen (also eine Abbuchung) wieder trennen, um es in die jeweilige EÜR eintragen zu können ?
Der Umsatz ist immer in vollen EUR (also ungenau), die Vorsteuer aber auf den Cent exakt in den Umsatzsteuervormeldungen anzugeben.
Dadurch ergibt sich ich immer eine Ungenauigkeit und die Zahlungen weichen von meinen reelen Zahlen leicht ab.

Die EÜR muss man aber nicht gemeinsam machen, sondern je Gewerbe.
Wie übertrage ich nun die Umsatzsteuerzahlungen in die EÜR, ich finde selbst nach Wochen Recherche dazu keine offizielle Regelung oder Fälle anderer.
Muss ich die Umsatzsteuerzahlungen pro Gewerbe aufteilen, doch wie - oder gebe ich die Umsatzsteuerzahlungen aus den Voranmeldungen / Jahreserklärung nur in der EÜR des Gewerbes an, über das ich laut Steuernummer die Umsatzsteuer übermitteln soll ?

Ergebnis wäre dann aber:
Im ersten Gewerbe, dem älteren, ist der Gewinn dann niedriger als er eigentlich wäre, da es auch die Umsatzsteuerzahlungen für Gewerbe zwei enthält.
Im zweiten Gewerbe, der Solaranlage, würde der Gewinn dann steigen, da die Umsatzsteuerzahlungen aus Betriebsausgabe fehlen.
In Summe gleicht sich das bei der Steuererklärung wieder aus, versaut mir aber meine Statistiken - ich kann also nicht mehr auswerten, wie hoch der tatsächliche Gewinn je Gewerbe ist - es vermischt sich.

Nur wie ich die Umsatzsteuerzahlungen aufteilen soll, wenn man es in beiden EÜR getrennt angeben muss, ist mir nicht klar, da nur eine gemeinsame Abbuchung vom Finanzamt erfolgt.


Ich würde mich über Ratschläge freuen, vielen Dank
Tom998
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Tom998 »

Muss ich die Umsatzsteuerzahlungen pro Gewerbe aufteilen
Ja.
Nur wie ich die Umsatzsteuerzahlungen aufteilen soll, wenn man es in beiden EÜR getrennt angeben muss, ist mir nicht klar, da nur eine gemeinsame Abbuchung vom Finanzamt erfolgt.
Wenn Sie 150 an das FA zahlen und davon 80 auf Gewerbe 1 und 70 auf Gewerbe 2 entfallen, sind 80 in der EÜR 1 und 70 in der EÜR 2 zu erfassen. Wie denn sonst?
Simon88
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Simon88 »

Wenn es so einfach wäre, hätte ich kein Problem.
Man gibt in der Umsatzsteuererklärung / -voranmeldung die Netto-Umsätze nur in vollen Euro (rundet also auf oder ab) und auch nicht die selbst berechnete Umsatzsteuer an.
Die Umsatzsteuer wird per Elster auf Basis des Netto-Umsatzes berechnet und ich kann nicht wie bei der Vorsteuer exakt meinen aus den Rechnungen berechneten Wert inkl. der Nachkommastellen eintragen.
Demnach sind es um am Beispiel zu bleiben satt 150 Euro, die ich zu bezahlen hätte z.B. 149,xx oder 150,xx die tatsächlich von Elster berechnet und später abgebucht werden.

Wie soll ich diese nicht deckungsgleiche Summe zu dem tatsächlich von mir exakt berechneten Wert dann auf die beiden EÜR der zwei Gewerbe aufteilen ?
Diese Unstimmigkeit wiederholt sich mit jeder einzelnen Umsatzsteuervoranmeldung und korrigiert sich erst mit der Jahres-Umsatzsteuererklärung etwas, aber auch nicht 100%ig da auch dort nur volle Euro bei den Umsätzen anzugeben sind.
Daher war eben die Überlegung, ob man eventuell nicht aufteilen muss, sondern die an das Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer nur in der EÜR der Steuernummer anzugeben ist, die vom Finanzamt für das Thema "Umsatzsteuer" als zuständig festgelegt wurde.
Tom998
Beiträge: 549
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Tom998 »

Ob Sie eine Zahlung von 150 in 80 und 70 oder 80,53 und 69,47 oder gar 81,13 und 68,87 trennen, ist unerheblich, da geringe Rundungsdifferenzen von ein paar EUR hingenommen werden. Bei der Einkommensteuer werden ohnehin beide Gewinne zusammen gerechnet. Es wäre z.B. in den Fällen relevant, in denen für einen Betrieb Gewerbesteuerpflicht besteht. Dann können Sie natürlich den Aufwand des nicht gewerbesteuerpflichtigen Betriebes nicht einfach dem anderen Betrieb zuordnen.
Daher war eben die Überlegung, ob man eventuell nicht aufteilen muss, sondern die an das Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer nur in der EÜR der Steuernummer anzugeben ist, die vom Finanzamt für das Thema "Umsatzsteuer" als zuständig festgelegt wurde.
Nein.
Severina
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Severina »

Diese kleinen Differenzen fallen doch immer an, auch dann, wenn es nur einen Betrieb gibt.
Ich erfasse immer in einem Betrieb die Zahlen centgenau und lasse die Differenzen im anderen Betrieb ä.
taxpert
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von taxpert »

Simon88 hat geschrieben:Wenn es so einfach wäre, hätte ich kein Problem.
Ganz ehrlich?

Sie sind nicht der einzige in D, der zwei Gewerbe hat! Oder zwei selbständige Tätigkeiten, oder ein Gewerbe und eine selbständige Tätigkeit, oder ein Gewerbe und eine Vermietung mit USt, oder eine selbständige Tätigkeit und eine Vermietung mit USt, oder -oh Schreck!- ein Gewerbe, eine selbständige Tätigkeit und ein Vermietung mit USt hat!

All diese Leute finden dies rein mathematische "Problem" lösbar!

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Simon88
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Simon88 »

Vielen Dank für Euren Rat Tom und Severina.


So einfach scheint die Problematik nicht zu sein, sonst hätte ich ähnliche Antworten bereits vor Wochen anderswo erhalten. Sind einfach nicht alles Buchhalter oder Steuerberater und haben täglich damit zu tun.
Gut möglich, dass die wenigsten noch umfangreiche Excel-Tabellen mit komplierten Formeln führen / erstellen können, die alle Kennzahlen berechnen, auch für die Umsatzsteuererklärung und somit alles selbst ausrechnen - sondern es womöglich nur in die Steuer-Spar-Erklärung oder richtige Buchhaltungsprogramme eingeben - dann muss ich auch nicht nachdenken. Die Programme konsolidieren und trennen auch wieder.
Noch dazu kann ich nicht machen wie ich will oder meine, sondern es muss dazu eine offizielle Regelung geben (die man nirgends findet und mit Finanzamt braucht man sowas nicht zu besprechen) und nicht irgendwie frei Schnauze - diese suchte ich. Denkbar wäre eben auch wie mehrfach gesagt gewesen, dass man die Umsatzsteuerzahlungen nur über die EÜR der Umsatzsteuer-Steuernummer erfassen soll, alles anderen sind natürlich vollkommen getrennte Buchführungen. Wäre einfach gewesen und in der Einkommensteuer hätte es sich ohnehin wieder beim Gesamtgewinn ausgeglichen.
Es gibt auch genug, die sich abhängig machen und jeden Furz vom Steuerberater machen lassen, auch diese müssen mit solchen Problemen nicht umgehen. Dazu müssen Gewerbe aber erst einmal eine kritische Größe übersteigen, um sich den Luxus oder die Naivität leisten zu können. Anfänger bzw. Berufsfremde solls auch geben, die zwar das für deren Problemstellung wichtige und übliche wissen, aber manches Spezielles eben lieber vorher nachfragen, bevor es nach der Steuererklärung Stress gibt und man eine Prüfung bekommt.

So ins Lächerliche wie taxpert muss man es also nicht ziehen, ist schon etwas komplexer wenn man die ganze Buchhaltung mit sämtlichen Berechnungen ob nun Umsatzsteuer, Privatentnahmen /-anteil, KFZ, Abschreibung, die EÜR, zu erwartende Einkommensteuer, Krankenkasse, Jahres- / Monats- / Quartalsauswertungen usw. mit umfangreichen Excel-Tabellen und Formeln abhängig vom gewählten Jahr nach Monat, Quartal automatisch ermittelt - zu denen wohl 90% nicht in der Lage sind, sowas zu produzieren.
Man braucht sich ja nur einmal Formeln wie SUMMENPRODUKT ansehen und diese dann noch mit Formeln zur Filterung aller Daten nach Jahr, Monat, Quartal uvm. anreichern und schaun, wer da noch mit an Board ist oder wegen der technisch-mathematischen Komplexität aussteigt !
Bevor es ein Programm nach 3 Jahren nicht mehr gibt und damit die ganze Historie stirbt oder ich nicht alles so auswerten / erweitern kann wie ich es brauche, habe ich eben alles selbst umgesetzt !
Von den Kosten ganz abgesehen, die Warenwirtschaft ist bereits teuer genug.
Ich würde z.B. niemals meine ganzen Buchungen nur ins Steuerprogramm eintragen und müsste dann die Versionen der letzten 10 Jahre installiert haben, wenn ich die Entwicklung oder historisches nachsehen möchte.
Also ganz so verblödet bin ich nicht und kann durchaus mathematische Lösungen finden !


Mich nervt es jedenfalls, wenn ich Zahlen exakt ermittele und dann wegen einem Finanzamt-Formular ohne Nachkommestellen, dann meine Berechnungen nicht aufgehen. Auf der einen Seite muss alles exakt sein und dann trägt man mit so einem Formular dazu bei, dass es das nicht ist und alle Kontrollinstanzen ins Leere laufen. Man kann so am Jahresende nicht auf einen Blick prüfen, ob man selbst richtig rechnete (wäre Umsatzsteuer-Jahreserklärung 0,00 Euro) oder eben nur die Kommastellenproblematik zu Abweichungen führt.

Ja, die Abweichungen hat man auch bei nur einem Gewerbe - aber da hat es mich zwar genervt, dass meine schönen Zahlen nicht perfekt aufgehen, aber es war im Grunde egal, hab halt dann nur die abgebuchten Beträge in der EÜR erfasst - ich musste es ja nicht wieder auf zwei Gewerbe aufteilen.

Also man teilt das nur in etwa auf und nicht rechnerisch exakt, denn jedes Mal das prozentual auf Basis meiner selbst errechneten Werten zu gewichten, habe ich jetzt keine Lust - zumal Formeln dazu schwierig wären. Die Gewichtung ist mit jeder Umsatzsteuervoranmeldung ziemlich unterschiedlich.
Schade, dass man diesbezüglich mit Formeln wenig machen kann und alles manuell zu tun ist, ob nun 80/20, 70/30 oder 66/33 - was zudem auch wieder weitere Rundungsdifferenzen produzieren wird. Evtl. geht mit Severinas Ansatz etwas automatisches, klingt vernünftig und besser als anhand dem prozentualen Verhältnis je einzelner Umsatzsteuerzahlung wieder die Umsatzsteuerzahlungen aufzusplitten. Wäre schließlich nicht nur 1x im Jahr zu tun.

Jetzt weiß ich jedenfalls, dass man es aufteilen muss - gefällt mir bezüglich der beiden EÜR besser, da es sonst die Gewinne pro Gewerbe verfälschen würde, wenn die Umsatzsteuer EÜR-technisch nur einem Gewerbe zugeordnet werden würde, aber vom Aufwand hätte ich natürlich gerne darauf verzichtet. Auch wenn es sich in der Einkommensteuer wieder ausgleichen würde ...
Simon88
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Simon88 »

Für andere die vor dem Problem stehen noch ergänzend die einfachste und wohl der offiziell erwartete logischere Lösungsweg.

Man muss es sich so vorstellen als würde man zunächst die Umsatzsteuervoranmeldung /-erklärung je Gewerbe einzeln machen, muss man im Grunde auch (natürlich nicht 2x ans Finanzamt abschicken). Ob nun irgendwie per Excel oder im Elster-Formular oder Steuer-Programm oder auf Papier ist jedem seine Entscheidung.
Damit hat man auch die Zahl "An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer" für die EÜR bereits je Gewerbe einzeln und muss nicht erst später die konsolidierte Finanzamt-Abbuchung für die beiden EÜR beider Gewerbe aufteilen.
Erst diese einzeln ermittelten Zahlen konsolidiert man, summiert dieso als für das Elster-Formular auf und schickt es 1x für beide Gewerbe zusammen weg.
In den Einzelwerten ist die Nachkommastellen-Problematik bereits für jedes Gewerbe einzeln eingepreist.
Der vom Finanzamt abgebuchte Betrag entspricht damit zu 100% dem in der konsolidierten Umsatzsteuererklärung /-voranmeldung angegeben Wert, es wird weder mehr noch zu wenig abgebucht, sondern exakt dieser Wert.
Nur die einzelnen Werte je Gewerbe haben weiterhin die übliche minimale Abweichung, zwischen "selbst errechnet" und vom Finanzamt abgebucht, das sich eben dadurch ergibt, dass das Finanzamt beim Netto-Umsatz keine Nachkommastellen angegeben haben möchte - nur den Vorsteuerwert kann man auf den Cent genau bei Elster eingeben.

Bei den Netto-Umsätzen wird nicht mathematisch (5 auf, 4 ab) gerundet, sondern die Nachkommastellen einfach immer ignoriert (macht z.B. auch die Akademische Steuer-Spar-Erkläerung so). Also egal ob 500,9 oder 500,4 schreibt man nur 500 Euro Umsatz in die Umsatzsteuererklärung und es wird nicht mathematisch auf 501 gerundet.

Man rechnet auch NICHT die Gesamtumsätze aller Gewerbe mit den exakten Werten inkl. Nachkommastellen bis zum Endergebnis beider Gewerbe zusammen und lässt erst beim konsolidierten Umsatz für Elster die Nachkommastellen weg, sondern bereits bei den einzelnen Umsätzen.

Somit teilt man die Beträge für die EÜR bereits vorher und muss nicht erst nach Abbuchung vom Finanzamt einen Weg finden, die Summe auf beide Gewerbe entsprechend dem Anteil am Umsatz oder sonstiger Ansätze wie hier genannt (Gewerbe 1 centgenau, Gewerbe 2 Differenz zur Abbuchung) des jeweiligen Gewerbes bezüglich der jeweiligen EÜR aufteilen.
Severina
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Severina »

Die meisten Unternehmer werden tatsächlich keine umfangreichen Exceltabellen aufstellen, sondern ein handelsübliches Buchführungsprogramm mit der Möglichkeit zur Konsolidierung der Umsatzsteuer verwenden, aus diesem die Voranmeldung automatisch befüllen und einmal jährlich eine Ausgleichsbuchung durchführen.

Der Spaß, den Sie offenbar mit der Ausarbeitung und Programmierung Ihrer Tabellen haben, soll Ihnen gern unbenommen bleiben, aber auch auf die Gefahr hin, dass Sie das übelnehmen: Es ist schon so, wie Taxpert sagt. Ihr von Ihnen als groß wahrgenommenes Problem ist für jemanden, der sich damit auskennt, tatsächlich eine alltägliche Kleinigkeit, die mit einem Federstrich erledigt wird.
Simon88
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Simon88 »

Das wird aber bei Ihnen bezüglich anderer Thematik nicht anders sein.
Ich glaube jedoch kaum, dass ein Gärtnerei zu einem Hobby-Gärtner sagen würde, ob er sich nicht lieber einen Gärtner holt, weil er dafür zu blöd ist - nur weil man sich darüber informierte, welche Bedingungen man für das Wachstum der Pflanze beachten muss - aber grundsätzlich Erfahrung im Rahmen seines Bedarfs im hegen und pflegen selbiger hat ?
Bis mancher hier den Farbeimer und die Pinsel im Baumarkt ausgesucht hat, wird der Maler bereits den Raum gestrichen haben - warum machen es trotzdem so viele, nicht nur Geringverdiener ? Trotzdem schickt kein Baumarkt-Mitarbeiter jemanden wieder nach Hause oder knallt ihm einen Satz vor den Latz, nur weil er diese dumme Fragen schon 100x gestellt bekommen hat !
Ohne Wissen über die Fähigkeiten anderer, steht niemandem zu darüber zu urteilen, nur weil man nicht alle Details weiß oder keinen Fachjargon nutzt.

Es ist überheblich andere unterschwellig als dumm hinzustellen, nur weil es eine Thematik betrifft in der man sich besser auskennt und es Routine ist. Dann soll man gefälligst solche Foren verlassen, wenn einen das geistig unterfordert und freundlich fragende nicht so mit vollkommen nutzlosen Aussagen angehen !
Es gibt unterschiedliche Lösungen je nach Betrachtungsweise oder Rechenweg - es wurde aber die aus Sicht des Finanzamts richtige, akzeptierte Lösung gesucht.
Was ich hier bislang gelesen habe, war es jedenfalls nicht, sondern am Bau würde man es Pfusch bezeichnen.
Das Ergebnis ist womöglich gleich, anerkannt würde es wohl auch, da die Differenzen wenn überhaupt geringfügig sind, aber vollkommen korrekt war trotzdem erst meine beschriebene Lösung.
Wenn ich jemandem etwas erkläre, dann richtig - z.B. eben wegen der Gewerbesteuer richtig hingewiesen.

Jeder wird jedenfalls einmal in einem zum Beruf themenfremden Forum um Hilfe ersuchen und ich wünsche ihm, dass einem dann der Spiegel vorgehalten wird und man statt Hilfe auch nur zur allgemeinen Belustigung einen dämlichen Spruch gedrückt bekommt !
Alle die hier sind wissen nicht auch nicht alles zum Thema Steuern oder Buchhaltung, auch wenn es sich mancher scheinbar einbildet und wird zu irgendeinem Thema mal irgendjemanden Fragen müssen.
Es ist nicht mein Beruf, ich muss das Wissen haben um das zu erfüllen, was das Finanzamt bezüglich meinen Gewerben von mir möchte und fertig.

Es wäre ziemlich dämlich sich freiwillig der Buchführung zu unterziehen mit all dem Aufwand und den Kosten, wenn man dazu nicht verplichtet ist, nur weil alle 10-20 Jahre einmal ein Thema aufkommt, das mit einer automatisierten Buchführungssoftware nicht aufgekommen wäre. Von meiner Excel-Arbeit habe ich einen Nutzen, da ich es auf beliebig viele Gewerbe oder andere Gebiete funktionell übernehmen kann. Die Buchführungssoftware müsste man sich auch erst mindestens Monate bis in alle Details aneignen oder Kurse besuchen, idealerweise auch noch mehrfach da die Software inzwischen eingestellt wurde - wofür, wenn mans nicht beruflich benötigt ? Es geht nicht um eine GmbH mit Millionenumsätzen.

Mehr Respekt hat jemand verdient, der nicht nur stupide ein Buchhaltungsprogramm füttert, sondern alles was er benötigt auf seine Branche zugeschnitten selbst entwickelt und die Fähigkeiten dazu hat.
Dafür habe ich Jahrzehnte tausende Euro gespart und noch etwas gelernt, muss also nicht wie viele andere abnicken was andere empfehlen - man kanns ja selbst nicht, hat immer der Steuerberater oder das Programm gemacht ... aber man ist ja so schlau.
Ein Steuerprogramm für 20 Euro / Jahr ist vollkommen ausreichend - mehr als die Umsatzsteuer ist dann nicht manuell zu erledigen, die 1-2 Minuten habe ich gerade noch. Es macht aber keinen Sinn 4x so viel für das Steuerprogramm für Selbständige zu bezahlen, nur weil es dann Umsatzsteuer konsolidieren könnte.
Also selbst das ginge damit, wenn man denn will - ich habe aber für mich entschieden, dass mir die Auswertungsmöglichkeiten und anderes nicht ausreichen und ich statt der 60 Euro Mehrkosten und der Umstellung meiner jahrelangen Daten und der Verteilung von über Jahre gewachsenen Daten auf mehrere Programme lieber die 1-2 Minuten für die Umsatzsteuervoranmeldung aufbringe.

Es muss eben alles in Relation stehen, wenn man einen großen Betrieb hat, kann man sich Agenda, Lexware oder was weiß ich holen - doch selbst Mittelständler grummeln wegen der Kosten. Aber für die kleine private Solaranlage oder das Nebengewerbe machen solche Kosten nicht den geringsten Sinn.
Severina
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Severina »

"Ich glaube jedoch kaum, dass ein Gärtnerei zu einem Hobby-Gärtner sagen würde, ob er sich nicht lieber einen Gärtner holt"

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Ich habe nicht im geringsten empfohlen, dass Sie sich einen "Gärtner" holen und noch weniger auch nur angedeutet, Sie seien "zu blöd", wie kommen Sie darauf? Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass der Gärtner zum Rasenmähen nicht erst eine Grashalmkürzungsmaschine erfinden, sondern einen Rasenmäher kaufen würde.

Ich versichere Ihnen, es ist mir völlig egal, wieviel Excel-Berechnungen Sie persönlich durchführen, um das Rad neu zu erfinden, nur zu, wenn Ihnen das Spaß macht. Sie wollten hier wissen, wie man die Umsatzsteuer aufteilt, wenn man zwei Betriebe führt, und waren dann unzufrieden, als man Ihnen die tatsächlich sehr einfache Lösung genannt hat - weil da ein paar steuerlich völlig uninteressante Cents übrig bleiben. Und dann haben Sie damit angefangen, den hier antwortenden Menschen, deren täglich Brot es ist, mit diesem im wirklichen Leben gar nicht existenten Problem umzugehen, zu erklären, wie das geht.

Wir können das allerdings schon. Und wir nutzen bereits existente Werkzeuge dazu, weil das wesentlich ökonomischer ist und deutlich schneller geht und genau darauf habe ich hingewiesen. Wo Sie darin einen persönlichen Angriff gefunden haben, ist mir schleierhaft.

Ich (!) generiere in der Zeit, die ich nicht mit der Erstellung von Exceltabellen, sondern mit mittels zugekauften Hilfsmitteln erledigter Arbeit verbringe, mehr Umsatz als die Hilfsmittel kosten oder ich verschaffe mir Freizeit, die mir mehr wert ist als die Kosten der Hilfsmittel.

Das kann bei Ihnen anders sein oder sie erzielen einen nicht in Geld bestehenden Benefit mit der Arbeit an den Tabellen oder es ist Ihnen egal, und all das dürfen Sie gern für sich nach Ihrem Gusto entscheiden.
Simon88
Beiträge: 6
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Simon88 »

Lesen und verstehen sind eben zwei paar Schuhe, manche verstehen das zwischenmenschliche nicht, manche hinterfragen zur Sicherheit eine fachliche Frage, weil man es eben richtig nach Vorschrift machen möchte und nicht irgendwie wird schon passen und wieder andere geben einfach zu allem Ihren Senf dazu, ohne was beizutragen. Der eine kriegt es vorgeworfen, beim anderen ist es OK.
Ich habe Sie nicht des Angriffs bezichtigt, sondern beschrieben, was ich hier erleben musste. Statt konkrete Hilfe musste ich eben auch Gesülze ohne Mehrwert zum Thema erleben. Wer nicht helfen will, soll einfach still sein.
Ebenso wenig habe ich Ihnen etwas erklärt, sondern solchen, die vor dem Problem stehen und eine Lösung suchen / das Thema finden, meine beschrieben.
Ich bin nicht einer dieser asozialen, die Lösungen für sich behalten, das Thema schließen, sich nicht mehr melden oder maximal "habe die Lösung gefunden" schreiben.
Die zuvor geleisteten Erläuterungen waren schließlich nicht umfassend und nicht die eigentliche Lösung. Lediglich die Aussage von Tom es auf beide EÜR aufteilen zu müssen, war eine konkrete Hilfestellung - alles andere, wie ich es letztlich erklärt habe, wurde nicht erklärt und erst damit löste sich das Problem.
"Ich erfasse immer in einem Betrieb die Zahlen centgenau und lasse die Differenzen im anderen Betrieb" ist es eben nicht die Problemlösung gewesen und nicht der richtige Weg.

Mein Vergleich hinkt, aber Grashalmkürzungsmaschine - welch Schwachsinn.
Aber bitte, für 5 qm Rasen brauche ich keinen Aufsitzmäher, da reicht auch ein billiger Elektro-Mäher.
Mir reicht das Auftragsmodul der Warenwirtschaft, da mir das Fibu-Modul meine Excel-Tabellen nicht ersetzen würde, aber die Kosten locker 4 stellig verdoppelt.
Benötige ich für Auftrag eine höhere Ausbaustufe, müsste ich diese auch für Fibu mehr bezahlen - obwohl mir der Funktionsumfang dort reichen würde.
Oder zwei separate Programme unterschiedlicher Softwareanbieter, was dann ganz sicherlich einen gigantischen Zeitvorteil einbringt, macht richtig Sinn.

Als ich die Excel-Tabelle erstellt habe, war solch Buchhaltungssoftware noch Luxus für tausende Euro und nichts für Einzelunternehmer.
Excel gibt es schon länger als für den Normalo solche Software überhaupt finanzierbar ist.
Heute kann das schon ein Steuerprogramm der Akademischen für Selbständige für 80 Euro die Umsatzsteuer Konsolidierung - aber die 60 Euro Aufpreis spare ich mir. Ich musste nur wissen wie man die konsolidierte Umsatzsteuer offiziell will und jetzt kostet mich das 1 Minute, da mir Excel die einzutragenden Daten für Elster vorkaut. Das Elster-Formular wird immer nur dupliziert und Zahlen geändert, ein Wahnsinnsaufwand - manchen ja so wenige nicht ebenso.
Die Daten im Buchhaltungsprogramm einzugeben, dauert nicht weniger lange.
Die Excel-Tabelle reifte über Jahrzehnte und erfüllt für 0 Euro seinen Zweck und der Wartungsaufwand geht gegen Null - jetzt muss ich es halt etwas fürs zweite Gewerbe erweitern - ach du meine Gute.
Ein Vielfaches der Zeit verbrachten Sie Ihre Buchhaltungssoftware zu verstehen, zu bedienen, upzudaten, zu sichern, auf 5 neue PCs neu zu installieren weil die PCs verreckten, neu einzurichten, sich in neue Oberflächen nach Updates neu einzuarbeiten / einzugewöhnen usw.
Ich muss keine Mandanten damit bedienen.
Meine Excel-Tabellen zu erstellen ist nicht mehr Aufwand, als andere in ständige Fortbildungen investieren müssen, um die Software bedienen zu können, zu updaten auf neue Software umzustellen usw. und kostet kein Geld.
Ich habe keinen beruflichen Mehrwert, wenn ich mit Buchhaltungssoftware arbeite und muss mich gegenüber anderer auch nicht profilieren, wie geil ich doch bin, weil ich die Software von XYZ verwende.

Sie mögen es nicht glauben, aber wer gerade sein Gewerbe gegründet hat (In der Regel zunächst nebenberuflich) für den ist es wichtig die Kosten gering zu halten.
Nach ein paar Jahren hat sich das immer mehr erweitert und jetzt sind alle Daten dort, alle Statistiken und alle notwendigen Berechnungen.
Man wirft nicht Jahrzehnte Jahre weg oder arbeitet dann mit 2 Programmen, nur wegen solch dämlicher Umsatzsteuervoranmeldungen, die man künftig zu konsolidieren hat und jetzt mal ein paar Stunden Hirnschmalz kosten. Das hätte es auch mit der Buchhaltungssoftware gekostet, da das Thema neu war.
Eine Buchhaltungssoftware ist kein Benefit für mich, sondern nur wenigstens hunderte Euro Kosten pro Jahr, für 5 Minuten Zeitersparnis.
Am Besten noch die Daten in die Cloud, weils heutzutage so geil ist und dank Abhängigkeit alles zahlen und erfüllen, was gefordert wird.
Ich entscheide, wann ich Daten lösche und muss nicht befürchten, dass mit dem nächsten Update etwas nicht mehr funktioniert, Daten nur noch für die letzten x Jahre einsehbar sind oder oder ...
Das ich mich alle 10 Jahre mal in ein relevant gewordenes Steuerthema einarbeiten muss und eine Kleinigkeit erweitern muss, ist völlig egal. Das was ich wissen muss lerne ich dazu, muss mich jedoch nicht mit Steuerthemen auskennen, die ich womöglich mein Leben lang nicht brauche. Jeder stößt in seinem Leben einmal auf neue Themen, deshalb geht es aber noch lange nicht mit der Unwissenheit bei Adam und Eva los - nur weil einem ein Puzzlestück noch unbekannt war.
Ich hatte dieses Problem und andere hängen stundenlang in Anwenderforen wie man dies und das technisch umsetzt oder wo diese oder jene Funktion nach dem Update verschoben wurde, warum eine für einen wichtige Funktion entfernt wurde, wissen nicht wie was wie lange abzuschreiben, auf welchen Konto zu buchen ist oder sonstiges.

Ich habe hinreichend erklärt, weshalb eine Buchhaltungssoftware für mich nicht in Frage kommt, obwohl das einzig und alleine meine Sache ist - als ob Excel ein verachtenswertes, unnützes Werkzeug wäre. Es kommt keine Firma ohne aus, selbst in großen Konzernen sah ich viele Insellösungen, wo man diese am wenigsten erwartet hätte am Geld liegt es dort schließlich nicht.

Es lässt sich für mich ideal individualisieren, kann auch Verträge und sonstiges für meine Arbeit wichtiges bündeln, weiß wann was fällig ist o.ä. - die Buchhaltungssoftware muss ich so nehmen wie es ist und kann beten, dass ich diese in 20 Jahren noch nutzen kann und die Firma nicht Pleite ist oder eben alle Daten vom PC in die Cloud verschiebt, ob man das will oder nicht. Wie oft habe ich schon alte PCs gesehen auf der die Uralt-Software läuft, weils sonst nirgendswo mehr funktioniert - man die Daten / die Historie aber nicht wegwerfen will und nicht ins neue Programm importieren kann.
Ich habe die Hoheit über meine Daten, benötige keinen AV-Vertrag aufgrund der DSGVO mit dem Anbieter und muss auch nicht darauf vertrauen, dass deren Systeme sicher sind oder gehackte Daten im Web landen oder etwas anonymisierte Analyse / Branchenvergleich gemacht wird.
Viele Grenzen zeigen sich erst über die Jahre auf, man wechselt die Software und dann wieder - so verteilen sich die Daten auf unzählige Programme, die womöglich teilweise schon nicht mehr unter aktuellen Betriebssystemen funktionieren, da die Firma seit 10 Jahren keine Update mehr rausbringt oder insolvent ist.
All das habe ich mir erspart, weil ich es einfach nicht brauche.
Sicherlich wäre 1 Klick manchmal schön, aber das Geld spare ich mir und könnte alle Auswertungen ständig so anpassen wie ich will und um neue Kennzahlen erweitern, aber letztlich bleibt 95% so wie es schon seit Jahrzehnten ist - es verfüllt seinen Zweck.
taxpert
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von taxpert »

Natürlich war meine Antwort ziemlich flapsig! Wenn Sie sich dadurch auf den Schlips getreten fühlen, dann kann ich nur sagen: Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.

Grundsätzlich freut es mich, dass Sie die Lösung Ihres "Problems" sehr schnell selbst erkannt haben! Auch das Sie die Lösung für andere darstellen ist nicht selbstverständlich!

Grundsätzlich offenbaren Ihre Fragen und Antworten jedoch gravierende steuerliche Unkenntnis. In Kombination mit Ihren sicherlich hervorragenden Excel-Kenntnissen schwant mir dann aber nicht unbedingt nur gutes! Ich habe in den letzten 25 Jahren genügend Stpfl. geprüft -zumeist ITler, aber auch BWLer- die gemeint haben, die verfügbaren Programme wäre für ihre Zwecke unbrauchbar oder sie hätten bessere Ideen und deshalb Gewinnermittlungen mit Excel oder gar selbst geschriebenen Programmen erstellt haben! Es war in 25 Jahren nicht eine Gewinnermittlung dabei, die nicht -auch wegen der Excel-Tabelle- fehlerhaft gewesen wäre! In etwa 20% der Fälle wurde nach der Betriebsprüfung Geld ausbezahlt, da sich die Unternehmer selber besch... haben. In den anderen Fällen kam es zu mehr oder weniger hohen Nachzahlungen. Im letzten Fall musste ein mittlerer fünfstelliger Betrag nachgezahlt werden und der Stpfl. hat mir trotz meiner langjährigen Erfahrung viele neue Sachen gezeigt, die man in einer EÜR falsch machen kann! Man lernt immer noch dazu!

Ehrlicher Weise muss man natürlich sagen, dass eine EÜR über Excel nicht mehr und nicht weniger fehleranfällig ist, wie z.B. eine "Romika-Buchhaltung"! Nur dass sich die Ersteller von Excel-Tabellen meistens wesentlich "sicherer" sind, dass ihre Zahlen stimmen und sich daher Fehler über Jahre fortsetzen.

Grundsätzlich sprich ja nichts dagegen, dass man eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Excel durchführt, aber eine solche Auswertung hat nicht zwingend etwas mit einer steuerlichen Gewinnermittlung zu tun.

Schon in einem der ersten Antworten von Ihnen läuft es einem Steuerrechtler kalt den Rücken runter, denn Sie verwenden die Begriffe "Buchführung" und "Excel" in einem Satz! Ich hoffe inständig, dass es sich bei Ihrer Gewinnermittlung nur -wie in der Foren-Überschrift- nur um eine EÜR und eben nicht um eine Buchführung handelt, denn sonst wären Ihre Probleme recht groß!

Auch Ihre Argumente hinsichtlich Kosten, Individualität der Auswertungen und Datensicherheit sind natürlich grundsätzlich nachvollziehbar. Ich befürchte jedoch, dass Sie auch hier die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen übersehen. Da Sie die Gewinnermittlung freiwillig digital erstellen, sind nicht nur die Belege sondern auch die elektronische Gewinnermittlung für 10 Jahre aufzubewahren. Dabei sollte natürlich in irgendeiner Weise nachweisbar sein, dass die Datei später nicht noch verändert wurde.

Sollten Sie also Ihre Gewinnermittlung jedes Jahr nicht als neue Datei, sondern als neues Tabellenblatt angelegt haben, haben Sie schon ein Problem! Auch müssen Sie natürlich hoffen, dass Excel auch immer abwärts-kompatibel bleibt, denn auch die Umspeicherung auf eine neue Excel-Version führt natürlich zu einem geänderten Speicherdatum! Grade bei komplexen Tabellen mit vielen Verknüpfungen und Formeln ist meine Erfahrung, dass die Abwärts-Kompatibilität schon gelegentlich nicht klappt, besonders wenn es um mehrere Versionen geht, die übersprungen wurden! Also müsste man vorsichtshalber entsprechende Excel-Versionen sichern. Das die Dateien selber ausreichend gesichert werden unterstelle ich bei einem EDV-affinen Unternehmer als selbstverständlich!

taxpert
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Severina
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Re: Umsatzsteuer in der EÜR bei zwei Gewerben

Beitrag von Severina »

"Lesen und verstehen sind eben zwei paar Schuhe"

Das ist definitiv richtig.

(Für den Rest hatte ich keine Zeit, sorry).
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