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Betriebseinnahmen und Ausgaben von OSS Umsätzen wie deklarieren in der EÜR

Verfasst: 18. Jan 2022, 22:03
von Toxin
Hallo zusammen,

zählen zu den Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen auch die Umsätze im EU Ausland welche nach dem OSS Verfahren mit der MwSt des jeweiligen Landes ausgewiesen wurden?

Gilt gleiches entsprechend für die Vereinnahmte Umsatzsteuer?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Re: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

Verfasst: 19. Jan 2022, 12:26
von taxpert
Anders als im Ertragssteuerrecht gibt es bei der USt keine "doppelte Steuerpflicht! Soweit die Umsätze dem OSS-Verfahren unterliegen, dürfte der Ort der Lieferung/Leistung wohl im Ausland liegen. Damit sind die Umsätze weder steuerpflichtig noch steuerfrei, sondern gar nicht steuerbar im Sinne des UStG.

taxpert

Re: Betriebseinnahmen und Ausgaben von OSS Umsätzen wie deklarieren in der EÜR

Verfasst: 19. Jan 2022, 21:51
von Toxin
Vielen Dank!

Korrekt, der Lieferung/Leistung liegt im EU-Ausland.
Die Umsätze unterliegen dem OSS-Verfahren Verfahren und wurden entsprechend deklariert.

Dann sind diese Betriebseinnahmen in der EÜR unter "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet" inklusive der ausgewiesenen USt anzugeben?

Unter "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben" wird sicher nur die in Deutschland vereinnahmte Umsatzsteuer angegeben.

Die entrichteten Steuern des OSS-Verfahren werden dann unter Betriebsausgaben "Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kraftfahrzeugsteuer)" aufgeführt? Dies ist das passendste was ich finden konnte.

Re: Betriebseinnahmen und Ausgaben von OSS Umsätzen wie deklarieren in der EÜR

Verfasst: 22. Jan 2022, 13:58
von Toxin
Hat einer von euch eine Idee ob meine Annahmen im letzten post korrekt sind?

Viele Grüße und danke für eure Hilfe