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Ist eine Steuernachzahlung aus einem Steuerstrafverfahren eine Betriebsausgabe?

Verfasst: 22. Nov 2021, 17:56
von coupon
Guten Tag,
aus einem Steuerstrafverfahren wegen nicht angegebener Umsätze aus gewerblicher Tätigkeit vergangener Jahre, habe ich ca. 14T€ Steuern incl. Verzugszinsen nachzahlen dürfen. Kann ich die Steuernachzahlung welche aus diesem Strafverfahren resultiert als Betriebsausgabe absetzen. Das ich die Zinsen nicht absetzen kann, ist mir bekannt. Aber was ist mit den Steuersumme?

Re: Ist eine Steuernachzahlung aus einem Steuerstrafverfahren eine Betriebsausgabe?

Verfasst: 22. Nov 2021, 19:08
von Tom998
In der Regel nein. Die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer sind ohnehin (auch ohne Strafverfahren) nicht abzugsfähig, die Umsatzsteuer ggf. schon. Strafzahlungen und Hinterziehungszinsen sind ebenfalls nicht abzugsfähig. Der hoffentlich vorhandene Steuerberater sollte weiterhelfen können.

Re: Ist eine Steuernachzahlung aus einem Steuerstrafverfahren eine Betriebsausgabe?

Verfasst: 23. Nov 2021, 13:50
von coupon
Nein, es ist kein Steuerberater vorhanden. Ich war in einer Steuerberatungsfirma um mir steuerlichen Rat, gegen Bezahlung, zu holen. Dabei habe ich auch diese oben formulierte Frage gestellt. Es wurde eindeutig gesagt, das diese Steurnachzahlungen keine Betriebsausgaben sind. Ich meine aber, irgendwo im www etwas anderes gelesen zu haben. Ich war mit der Beratung in diesem Steuerbüro nicht zufrieden, weil nicht alles beantwortet wurde, was ich vorab an Themen vorgegeben hatte. Ich brauchte auch nichts dafür bezahlen, aber darum ging es mir nicht. Mit einem Rechnungs- und Buchungsprogramm komme ich allein klar, nur habe ich eben kein Steuerrecht studiert, so das es in manchen Sachen einfach an Wissen mangelt, google weiß auch nicht alles. Ich weiß nicht welchem Steuerberater ich hier vertrauen kann, ich kenne keinen.

Re: Ist eine Steuernachzahlung aus einem Steuerstrafverfahren eine Betriebsausgabe?

Verfasst: 23. Nov 2021, 15:33
von Severina
An der Antwort von Tom998 ist nichts auszusetzen. Wenn Sie tatsächlich irgendwo gelesen haben, dass eine der von ihm genannten nicht ansetzbaren Steuerarten als Betriebsausgabe angesetzt werden kann, dann ist das schlicht falsch.

Einer ungenannten Internetquelle mehr Vertrauen zu schenken als einem Steuerberater hat aber schon was.

Re: Ist eine Steuernachzahlung aus einem Steuerstrafverfahren eine Betriebsausgabe?

Verfasst: 23. Nov 2021, 21:00
von coupon
Oh, Entschuldigung, wenn mein Beitrag den Eindruck erweckt, das ich einer unbekannten Internetquelle mehr vertraue wie einem Steuerberater. Das ist nicht der Fall. Ich bin schon Realist. Auch an der Antwort von Tom998 habe ich nichts auszusetzen. Für mich eine Bestätigung, das wollte ich doch.

Nun würde ich die Fragestellung gern erweitern. Zur Tilgung meiner Steuerschuld hat meine Frau einen Kredit aufgenommen. Lässt sich damit auf irgendeine Art und Weise eine Betriebsausgabe darstellen?

Re: Ist eine Steuernachzahlung aus einem Steuerstrafverfahren eine Betriebsausgabe?

Verfasst: 23. Nov 2021, 21:58
von Severina
Nein. Schulden teilen stets das Schicksal des "Gegenstands", um dessentwillen sie entstanden sind. Wenn private Ausgaben mit einem Kredit finanziert werden, sind die Zinsen ebenso private Ausgaben.

Re: Ist eine Steuernachzahlung aus einem Steuerstrafverfahren eine Betriebsausgabe?

Verfasst: 24. Nov 2021, 23:16
von coupon
Nun gut, "bitter", aber nicht zu ändern.