Hallo,
ich plane ein Nebengewerbe (Handel) anzumelden.
Ich habe bereits schon einen Warenbestand angelegt allerdings noch keine Gewerbe angemeldet.
Alle Rechnungen und Belege vom Kauf der Waren liegen vor.
Nun meine Frage:
Wie werden die bereits gekauften Waren behandelt?
Werden sie als Ausgaben bei Nach der Anmeldung des Gewerbes aufgeführt oder werden sie bei Verkauf in die Einahmen- Überschussrechnung eingetragen?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Stefan