Guten Tag,
laut Formular und mehreren Videos muss ich rückerstattete Umsatzsteuer als Einnahme in der EÜR angeben. Sprich: Ich muss die Umsatzsteuer, die ich bei Käufen ausgegeben und vom Finanzamt zurückbekommen habe, als Einnahme rechnen. Das finde ich komisch, denn es ist doch keine Einnahme, weil ich es vorher ausgegeben habe? Bei den Ausgaben gebe ich schließlich Netto-Beträge an, sodass die Umsatzsteuer nicht als Ausgabe gezählt wird.
Meine Einnahmen sind Ust-frei (§13), allerdings habe ich sehr hohe Ausgaben (Amazon Advertising) mit entsprechend hoher zurückerstatteter Ust. Ich verstehe nicht, warum ich die Summe, die ich ausgegeben und dann wieder zurückbekommen habe (also unterm Strich kein Plus für mich), als Einnahme rechnen muss
Ich würde mich über eine Aufklärung sehr freuen.
Gruß
Tom
Erstattete Vorsteuer von Einnahmen abziehen?
Re: Erstattete Vorsteuer von Einnahmen abziehen?
Weil eben ...Tom B. hat geschrieben: Ich verstehe nicht, warum ich die Summe, die ich ausgegeben und dann wieder zurückbekommen habe (also unterm Strich kein Plus für mich), als Einnahme rechnen muss
... und die gezahlten VoSt-Beträge als eigener Posten in der EÜR als Ausgabe erfasst sind! Das gleiche gilt ja auch für die USt! Im Rahmen der EÜR ist die vereinnahmte USt zunächst Einnahme und bei der Abführung an das FA Ausgabe!Tom B. hat geschrieben:Ausgaben gebe ich schließlich Netto-Beträge an
Steuerliche Auswirkung hat das Ganze, wenn die Vereinnahmung und die Verausgabung in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren erfolgen.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Erstattete Vorsteuer von Einnahmen abziehen?
Alles klar. Dass ich die gezahlte Ust als Ausgabe (einzeln) aufführen darf, war mir einfach entgangen. Danke!taxpert hat geschrieben: ↑7. Sep 2021, 11:52Weil eben ...Tom B. hat geschrieben: Ich verstehe nicht, warum ich die Summe, die ich ausgegeben und dann wieder zurückbekommen habe (also unterm Strich kein Plus für mich), als Einnahme rechnen muss... und die gezahlten VoSt-Beträge als eigener Posten in der EÜR als Ausgabe erfasst sind! Das gleiche gilt ja auch für die USt! Im Rahmen der EÜR ist die vereinnahmte USt zunächst Einnahme und bei der Abführung an das FA Ausgabe!Tom B. hat geschrieben:Ausgaben gebe ich schließlich Netto-Beträge an
Steuerliche Auswirkung hat das Ganze, wenn die Vereinnahmung und die Verausgabung in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren erfolgen.
taxpert