Anschaffungspreis und Abschreibung gebrauchter PKW

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Sarah9876
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Registriert: 16. Apr 2021, 12:50

Anschaffungspreis und Abschreibung gebrauchter PKW

Beitrag von Sarah9876 »

Hallo zusammen,

ich hoffe die Frage ist nicht doppelt, aber in der Suche habe ich nichts passendes gefunden.

Ich habe einen 20 Jahre alten VW Mulivan gekauft und möchte diesen als Wohnmobil vermieten und dazu ein Kleingewerbe anmelden und mich mit der EÜR auseinandersetzen. (Selbst oder per Steuerberater weiß ich noch nicht genau).

Grade stellt sich mir die Frage, ob der Bus Betriebsvermögen wird oder nicht. Ich denke ich würde mich für "ja, Betriebsvermögen" entscheiden und ein Fahrtenbuch führen. Denn ich denke die Kilometerleistung der Mietfahrten wird mehr sein als meine eigene Nutzung (dann hab ich ja eh nicht die Wahl, oder?)

Meine aktuelle konkrete Frage wäre: Kann ich ein so altes Auto überhaupt abschreiben? Ich habe gelesen, dass ein PKW immer auf 6 Jahre Nutzungsdauer ab dem Anschaffungszeitpunkt abzuschreiben ist. Wie gesagt, der Bus ist 20 Jahre alt und ich habe ihn im Dez 2020 für 8.500 EUR gekauft.
a) Kann ich diese 8.500 EUR auf 6 Jahre abschreiben?
b) Und wäre eine erste Reparaturrechnung von 600,00 EUR (leider hab ich den Bus mit einem Defekt gekauft) Anschaffungspreisnebenkosten?
c) Sind auch Investitionen zur Herstellung eines Campers (Einbau einer Küche) Anschaffungspreisnebenkosten oder kann man die irgendwie anders als Ausgaben in einer EÜR ansetzen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

PS: ich hab ein Semester Steuer im Studium gehört und bin nicht ganz unwissend, aber es kann sein, dass ich hier und da Denkfehler mache. Meine Fragen hier im Forum sollen vor allem auch dazu dienen, herauszufinden, ob ich der Sache mit dem Kleingewerbe ohne Steuerberater gewachsen bin. Danke für eure Antworten!!
Sarah
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Anschaffungspreis und Abschreibung gebrauchter PKW

Beitrag von taxpert »

a) Ja, es würde wahrscheinlich sogar 4 Jahre akzeptiert.

b) und c) Anschaffungskosten da Herstellung der objektiven und subjektiven Betriebsbereitschaft.

Im Übrigen sollte man sich keine all zu großen Hoffnungen auf einen möglichen „Steuerspareffekt“ machen, BFH vom 12.11.1997, - XI R 44/95, zur Vermietung von EINEM Wohnmobil.

taxpert
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Sarah9876
Beiträge: 5
Registriert: 16. Apr 2021, 12:50

Re: Anschaffungspreis und Abschreibung gebrauchter PKW

Beitrag von Sarah9876 »

Hallo Taxpert,

danke für die Rückmeldung und danke für den Link zum Urteil. Sehr spannend!

Wer entscheidet eigentlich ob 6 oder 4 Jahre? Muss ich das vorher beantragen/klären oder nehme ich einfach 4 Jahre an und warte, ob das bei Abgabe der EÜR genehmigt wird?
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