Sachentnahme/Eigenbedarf als Kleinunternehmer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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schnarchn
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Registriert: 26. Mär 2021, 07:20

Sachentnahme/Eigenbedarf als Kleinunternehmer

Beitrag von schnarchn »

Hallo zusammen,

folgende Situation: Meine Frau betreibt seit 09.2020 in Nebentätigkeit als Einzelunternehmerin (Kleinunternehmen) eine Patisserie. Das ganze ist kein regulärer Ladenbetrieb mit geregelten Öffnungszeiten, sondern eine Backstube. Es können Patisserieerzeugnisse (Torten, Pralinen, Schokoladen, usw...) bestellt werden. Diese Umfänge werden individuell je Bestellung angefertigt. Neben der Möglichkeit der Bestellung öffnet die Backstube unregelmäßig (max. einmal pro Monat) für einige wenige Stunden. Dort gibt es immer wechselnde Ware, die auch explizit nur für diesen Verkauf produziert wird. Angekündigt wird das per Homepage/Social Media. Wir animieren zu Vorbestellungen, damit die Ware genau kalkuliert werden kann. Schnell verderbliche Ware war bisher immer ausverkauft. Länger haltbare Ware (z.B. Schokoladen) gehen in den nächsten Verkauf.

Alle Einkäufe für die Backstube werden strikt von privaten Einkäufen getrennt (Separater Bon, separates Konto). Die Backstube befindet sich auch nicht an unserer Wohnadresse, Gerätschaften und Waren lagern also nur in der Backstube und werden auch nur für den dortigen Verkauf genutzt.

Unsere Buchhaltung machen wir mittels Lexoffice. Nachdem wir nun für das Jahr 2020 soweit alles fertig haben und dabei sind die EÜR zu erstellen, haben wir unsere Buchungen und die EÜR mit unserer Steuerberaterin durchgesprochen. Dabei ist sie auf ein Thema gestoßen, an das wir bisher nicht gedacht haben: Sachentnahme, bzw. Eigenbedarf. Leider, und das ist der Grund weshalb ich hier schreibe, ist unsere Steuerberaterin bei diesem speziellen Thema nicht wirklich fit. Wir sind über die Pauschale gestolpert, welche für uns aber völlig absurd wäre. Für eine Konditorei läge diese im Jahr bei ca. 3.600 € für uns beide. Damit würde das komplette Kleinunternehmen nicht mehr rentabel sein. Zudem spiegelt es auch nicht im geringsten die Realität wieder.

Daher meine Fragen:
- Auf die Pauschale wollen wir definitiv verzichten, da dies de facto das Ende des Betriebs wäre. Wie oben beschrieben kaufen wir auch explizit getrennt für die Backstube ein. Nachdem wir keinen regulären Betrieb haben findet bei uns somit ja auch tatsächlich keine Sachentnahme statt. Akzeptiert das Finanzamt eine solche Argumentation, oder müssen wir hier mit sehr kritischen Nachfragen rechnen?
- Wo genau beginnt eigentlich eine Sachentnahme? Mir fallen zwei Beispiele ein:
1. Meine Frau erprobt ein neues Rezept und entwickelt es weiter, damit es zukünftig verkauft werden kann. Dabei greift sie auf Material der Backstube zu. Das Backergebnis wird durch Familie/Bekannte probiert.
2. Am Ende eines Backstubenverkaufs (bis jetzt haben wir zum Glück immer alles losgebracht) bleibt z.B. ein kleines Törtchen übrig, welches ansonsten verderben würde. Ich habe die Wahl es wegzuwerfen, oder selbst zu konsumieren/der Familie zu schenken.
Handelt es sich bei solchen Fällen dann um Sachentnahmen, oder kann man das davon abgrenzen?
- Falls solche Szenarien Sachentnahmen darstellen: Reicht das Aufschreiben des Produkts incl. Datum/Preis und die entsprechende Verbuchung?
- Sachentnahme, wenn ich es korrekt verstanden habe, wirkt sich wie eine Einnahme aus. Muss ich diese bei der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer beachten?

Sehr viele Fragen, tut mir leid. Wir sind derzeit aber leider maximal verunsichert. Wir möchten hier nicht in ein Problem laufen und suchen daher einen geeigneten Weg das Thema für uns umzusetzen, ohne auf die in unserem Fall irrsinnige Pauschale zurückgreifen zu müssen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Unterstützung und bereits ein schönes Wochenende!


Beste Grüße

Thomas
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Sachentnahme/Eigenbedarf als Kleinunternehmer

Beitrag von Tom998 »

Leider, und das ist der Grund weshalb ich hier schreibe, ist unsere Steuerberaterin bei diesem speziellen Thema nicht wirklich fit.
Die Frage der Sachentnahmen sind kein spezielles Thema, sondern allenfalls Hintergrundrauschen des Steuerrechts.
Das ganze ist kein regulärer Ladenbetrieb mit geregelten Öffnungszeiten, sondern eine Backstube.Alle Einkäufe für die Backstube werden strikt von privaten Einkäufen getrennt (Separater Bon, separates Konto). Die Backstube befindet sich auch nicht an unserer Wohnadresse, Gerätschaften und Waren lagern also nur in der Backstube und werden auch nur für den dortigen Verkauf genutzt.
Dann könnte man argumentieren, dass die vom BMF jährlich veröffentlichen Pauschalen nicht anwendbar sind, weil eine Einzelaufzeichnung erfolgt und das Warenangebot sehr speziell ist.
Akzeptiert das Finanzamt eine solche Argumentation, oder müssen wir hier mit sehr kritischen Nachfragen rechnen?
Wenn Sie dem FA mit Abgabe der Steuererklärungen mitteilen, wie und warum Sie Sachentnahmen angesetzt oder eben nicht angesetzt haben, müssen Sie halt das Ergebnis abwarten. Vielleicht kommt eine Rückfrage, vielleicht auch nicht.
schnarchn
Beiträge: 2
Registriert: 26. Mär 2021, 07:20

Re: Sachentnahme/Eigenbedarf als Kleinunternehmer

Beitrag von schnarchn »

Tom998 hat geschrieben: 26. Mär 2021, 09:20 Wenn Sie dem FA mit Abgabe der Steuererklärungen mitteilen, wie und warum Sie Sachentnahmen angesetzt oder eben nicht angesetzt haben, müssen Sie halt das Ergebnis abwarten. Vielleicht kommt eine Rückfrage, vielleicht auch nicht.
Hallo Tom,

erstmal Danke für die schnelle Antwort. D.h. aber auch, wenn wir keine Sachentnahmen ansetzen, ist es auf jeden Fall ratsam dies bereits mit Abgabe der Steuerklärung zu begründen?


Danke und viele Grüße

Thomas
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Sachentnahme/Eigenbedarf als Kleinunternehmer

Beitrag von Tom998 »

Wenn Sie die Frage mit dem FA jetzt geklärt haben wollen, macht es natürlich Sinn, das FA explizit darauf hinzuweisen. Wenn Sie kommentarlos keine Sachentnahmen ansetzen, kommt die Frage vielleicht in ein paar Jahren nochmal hoch.
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