Tippfehler in EÜR

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
Mani21
Beiträge: 6
Registriert: 23. Mär 2021, 22:00

Tippfehler in EÜR

Beitrag von Mani21 »

Hallo,
mir ist ein Fehler passiert, der mir Magenschmerzen bereitet. Das FA will von mir Belege über die Werbungskosten. Dadurch habe ich einen Tippfehler von 6.000 Euro
entdeckt. Jetzt muss ich das dem FA so mitteilen, das macht mir grad sehr zu schaffen.
Stehe ich denn jetzt da wie ein Betrüger?
Und bin ich bei denen jetzt gleich auf der schwarzen Liste?
Muss ich darum auch mit Betriebsprüfung rechnen?
Ich schicke jetzt eine berichtigte EÜR, richtig?
Muss ich dann auch gleich die Umsatzsteuer Jahresmeldung berichtigen?
Und die Einkommensteuererklärung?

Danke Grüße Mani
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Tippfehler in EÜR

Beitrag von Tom998 »

Sie müssen das berichtigen, was berichtigt werden muss. Ob sich der Fehler aus der EÜR auch in der USt niederschlägt, müssten Sie doch selber wissen. Eine Brief zur Erläuterung ist hilfreich, und ein Prüfer wird deswegen nicht anrücken. Und schwarze Listen gibt es nicht.
Mani21
Beiträge: 6
Registriert: 23. Mär 2021, 22:00

Re: Tippfehler in EÜR

Beitrag von Mani21 »

o.k., danke, jetzt eine Frage, ich habe das in Lexware gebucht, wenn ich jetzt die falsche Buchung storniere, kann ich das Datum wählen. Muss ich dass dann alles zum ursprünglichen Datum in 2020 machen, weil ich ja die Ust Erklärung und die Ekst in 2020 auch korrigieren muss. Oder alles mit heutigem Datum?
Antworten