Anlagevermögen vor Jahren falsch abgeschrieben

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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t4gg4rt
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Registriert: 19. Dez 2020, 18:00

Anlagevermögen vor Jahren falsch abgeschrieben

Beitrag von t4gg4rt »

Hallo,
dies ist mein erster Post in diesem Forum, ich hoffe dass ich das richtige Unterforum gewählt habe.

Meine Sachlage:

Nach Durchsicht meiner 2017 eingereichten Steuererklärung für 2016 ist mir aufgefallen, dass ich (aufgrund eigener Dummheit) im Jahr 2016 getätigte Anschaffungen in den Anlagen falsch zugeordnet habe. Genauer gesagt hatte ich Anschaffungen als GWG abgeschrieben, die ich aber als Sammelposten hätte ansetzen müssen. Ich habe die Steuererklärung für 2016 komplett neu aufgesetzt und alles korrekt zugewiesen, heraus kommt eine neue Steuerlast die 60 € über der alten (schon gezahlten) liegt. Die korrigierte Steuererklärung für 2016 hab ich noch nicht abgeschickt.

Auch in der Steuererklärung für 2017 ist solch ein Problem aufgetreten, so dass ich diese korrigieren muss/will.

Meine Frage:

Kann ich nun in der korrigierten Steuererklärung für 2017, den durch die Korrektur für 2016 entstandenen Sammelposten anführen? Ich vermute eher, dass dies eine Veränderung zu MEINEN Gunsten wäre und daher nicht zulässig. Liege ich damit richtig?

Ich freue mich auf eure Antworten.
Beste Grüße und eine besinnliche Zeit!
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