Versteuerung Dienstrad

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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HansH
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Registriert: 11. Jul 2020, 11:36

Versteuerung Dienstrad

Beitrag von HansH »

Hallo Zusammen,

die Regelung zum Dienstrad hat sich ja in letzter Zeit mehrfach geändert und ich konnte online nicht wirklich was finden, was genau meinen Fall beschreibt. Daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Ich bin Kleinunternehmer und habe mir letztes Jahr (7/2019) ein Dienstrad gekauft, das ich auf 7 Jahre abschreiben würde. Nur bin ich mir nicht sicher, wie ich es zu versteuern habe. Ich verwende das Rad ca 30 % für betriebliche Zwecke. Daher hätte ich ja ein Wahlrecht und ich könnte die ehemalige 1 % Regel nutzen. Aber das hat sich ja mehrfach geändert. Zieht die Regel überhaupt noch? Laut einem Artikel (https://debitoor.de/gruenderlounge/buchhaltung/lohnt-sich-ein-dienstfahrrad-fuer-selbststaendige), den ich zu dieser Thematik gefunden habe, ist das jetzt bis 2021 steuerfrei? Zitat:
"Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich ein Dienstfahrrad kaufen oder leasen, müssen für die private Nutzung keine Privatentnahme versteuern. Die sog. 1%-Regelung (monatliche Versteuerung von 1 % des Brutto-Listenpreises) fällt damit weg."

Heisst das, dass ich bis 2021 in der EÜR nur die Kosten angeben kann und nichts weiter? Und nach 2021 muss ich das Rad, Stand heute, mit 0.25 % versteuern?

Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, was ich für Zubehör (prozentual?) geltend machen kann. ZB

* Versicherung
* Bügelschloss
* Jährliches CheckUp (Wartung)
* Pedale
* Helm
* Taschen
* Sonstiges wie Klamotten, Licht, Warnweste usw

Vielen Dank schon mal

Hansi
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