Einkommenssteuer Nebenerwerb und Haupterwerb

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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MaecFyl
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Einkommenssteuer Nebenerwerb und Haupterwerb

Beitrag von MaecFyl »

Hallo zusammen,

ich habe meine EKS für meine Haupttätigkeit erstellt und auch die EKS für meine Nebentätigkeit (Einnahmenüberschussrechnung).

Jetzt habe ich vom Amt die Steuererklärung erhalten, dass mein Gewinn der Nebentätigkeit mit dem Einkommen der Haupttätigkeit addiert wird und gemeinsam versteuert wurde.

Rechnung: 38.000€ Haupt + 1.600€ Neben = 39.600€ (Somit sind von 1.600€ nur knapp 1.100€ nach Steuer übrig geblieben)

Jetzt meine Fragen:

1. Kann ich bei der EÜR Pauschalen für Strom, Arbeitszimmer, Heizung, Mobilfunk, DSL einen monatlichen Betrag abziehen? Bei der EKS habe ich das angegeben, hat aber 0 Einfluss gehabt, da ich nur 1600€ Gewinn hatte.

2. Kann ich von meinem Gewinn z.B. Sachwerte wie Sammelmünzen kaufen und teilweise wieder mit Rechnung verkaufen? Damit ich dem Finanzamt keine 500€ schenke?

Vielen Dank vorab für eure Tipps und Beratung

MaecFyl
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einkommenssteuer Nebenerwerb und Haupterwerb

Beitrag von taxpert »

MaecFyl hat geschrieben: ich habe meine EKS für meine Haupttätigkeit erstellt und auch die EKS für meine Nebentätigkeit (Einnahmenüberschussrechnung).
Es gibt nur EINE Einkommensteuererklärung!
MaecFyl hat geschrieben: Rechnung: 38.000€ Haupt + 1.600€ Neben = 39.600€ (Somit sind von 1.600€ nur knapp 1.100€ nach Steuer übrig geblieben)
Bei 38.000 € beträgt die Grenzbelastung -also die Steuer, die auf den nächsten verdienten € anfällt- etwa 33%. Von daher ist das Ergebnis zutreffend! Dabei ist es übrigens egal, ob die 1.600 € aus Nebenverdienst kommen oder eine Gehaltserhöhung sind!
MaecFyl hat geschrieben: 1. Kann ich bei der EÜR Pauschalen für Strom, Arbeitszimmer, Heizung, Mobilfunk, DSL einen monatlichen Betrag abziehen?
Ja natürlich ... soweit es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt! Ein häusliches AZ liegt dann vor, wenn der Raum zu mehr als 90% für die gesamte berufliche UND betriebliche Tätigkeit genutzt wird! Die private Mitbenutzung muss also von absolut untergeordneter Bedeutung sein! Der BFH hat bereits das Vorhandensein eines leeren (!) Schrankes als private Mitbenutzung von nicht untergeordneter Bedeutung angesehen! Höchsten Telefonkosten gingen pauschal!
MaecFyl hat geschrieben: 2. Kann ich von meinem Gewinn z.B. Sachwerte wie Sammelmünzen kaufen
Sie dürfen mit Ihrem versteuerten Gewinn machen was Sie wollen! Am Ergebnis 2019 können Sie jetzt damit sowieso nichts mehr ändern!
MaecFyl hat geschrieben:und Beratung
Beratung gibt's beim Steuerberater! Ein Forum würde sich strafbar machen, wenn es beratend tätig wird, da es nicht in §§2, 3 StBerG genannt ist und daher zur Steuerberatung befugt ist!

taxpert
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MaecFyl
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Registriert: 17. Apr 2020, 06:36

Re: Einkommenssteuer Nebenerwerb und Haupterwerb

Beitrag von MaecFyl »

Hallo,

vielen Dank für die rasche und präzise Antwort.

Viele Grüße

M.
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