Werbung als Influencer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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chris010375
Beiträge: 2
Registriert: 29. Okt 2019, 19:01

Werbung als Influencer

Beitrag von chris010375 »

Hallo! Vorweg: wir haben ein Gewerbe als Influencer angemeldet und laufen als Kleinunternehmer.

Wir haben jetzt folgende Frage: wir wollen ein bestimmtes Produkt bewerben. Wenn es uns unentgeltlich überlassen wird, müssen wir es logischerweise als Einnahme versteuern.

Das Unternehmen schlägt uns vor, dass wir für das Produkt eine ganz normale Rechnung erhalten (sagen wir mal 1.000 Euro).

Im Gegenzug erstellen wir eine Rechnung in Höhe von 1.000 Euro und berechnen dem Unternehmen unsere Dienstleistung (Werbung).

Das Unternehmen ist der Meinung, dass die beiden Beträge gegeneinander aufgerechnet werden und so (zumindest für uns) steuerneutral ist...

Stimmt das? Oder müssen wir trotzdem die Einnahmen in Höhe von 1.000 Euro versteuern?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten ;-)
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Werbung als Influencer

Beitrag von Alexander96 »

Hallo,

wenn Sie mit „versteuern“ Einkommensteuer / Gewerbesteuer zahlen meinen, stimmt das nicht. Es wird hierfür der Gewinn/Überschuss herangezogen, nicht die Höhe der Einnahmen.
Gewinn = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben.
Wenn Sie 1.000 EUR Umsatz machen und 1.000 EUR an Ausgaben tätigen, haben Sie einen Gewinn von 0,00 EUR und müssen somit auch keine Einkommensteuer / Gewerbesteuer zahlen.

Rentabel ist diese Geschäftsidee aber nicht :!: :?:

Beste Grüße
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
chris010375
Beiträge: 2
Registriert: 29. Okt 2019, 19:01

Re: Werbung als Influencer

Beitrag von chris010375 »

Danke für die Antwort ;-)

Um es mal konkret zu machen: wir haben ein Garagentor bekommen im Wert von 4.000 Euro, für das wir Werbung gemacht haben. Für dieses Tor haben wir eine entsprechende Rechnung erhalten.

Im Gegenzug haben wir dem Unternehmen unsere Werbungsleistung in selber Höhe in Rechnung gestellt.

De facto ist damit kein Geld geflossen, weil die beiden Rechnungen miteinander verrechnet wurden.

Die Frage, die sich mit jetzt stellt ist, ob ich die Rechnung für das zu bewerbende Produkt 1:1 als Betriebsausgabe in der EÜR ansetzen kann oder ob ich es als Anlagevermögen abschreiben muss.

Für uns ist es so gesehen ja kein Anlagevermögen, das wir dem Betriebsvermögen zuführen wollen, sondern Erwerbskosten für „irgendein“ Produkt, dass wir beworben haben.

Stehe da gerade ein wenig auf dem Schlauch....
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