Investitionsausgaben die erst im nächsten Jahr aktiviert werden

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Alex87
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2021, 22:06

Investitionsausgaben die erst im nächsten Jahr aktiviert werden

Beitrag von Alex87 »

Hallo,

Da ich meine Steuererklärung mal wieder viel zu lange abgewartet habe brauche ich jetzt leider kurzfristig einen Tip...

Ich bin Einzelunternehmer und Konstruiere & Baue ein Gerät, um dies selbst zu verwenden.
Die ersten Teile dafür habe ich in 2020 gekauft und bezahlt (einiges auch aus China importiert).

Wenn das Gerät nun in 2021 fertig wird und ich es dann "aktiviere" kann ich es ja abschreiben wie andere Geräte auch.
Aber wie ist das mit den gekauften Teilen aus dem Vorjahr 2020? Muss ich die Ausgaben in irgendeinem Feld in der EÜR/Ust/... angeben? Die Ausgabe mindern ja nicht meinen Gewinn von 2020, da ich sie erst nach dem Aktivieren über mehrere Jahre abschreiben darf...?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand verraten kann, wie das hier laufen muss.

Danke & schönen Gruß,
Alex
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Investitionsausgaben die erst im nächsten Jahr aktiviert werden

Beitrag von Severina »

Die werden auf dem Konto "bewegliche Anlagen im Bau" gesammelt, bis die Maschine fertig ist und ab dann werden die Kosten insgesamt abgeschrieben. In der EÜR gehören sie in die Anlage AV EÜR.
Alex87
Beiträge: 2
Registriert: 27. Okt 2021, 22:06

Re: Investitionsausgaben die erst im nächsten Jahr aktiviert werden

Beitrag von Alex87 »

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!
Ich bin mir nicht sicher ob das so auch auf mich zutrifft, da ich Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag bin. Ein Konto gibt dafür gibt es daher nicht, nur eine gesammelte Auflistung.

In der AV EÜR Muss das wahrscheinlich unter Bewegliche Wirtschaftsgüter? So eine klaren Posten wie "Anlagen im Bau" gibt es da leider nicht.
Wäre super, wenn du mir das genauer erklären könntest wie ich das dort korrekt angebe?

Muss ich da die Summe der vorhanden Teile für die Maschine eintragen oder die Einzelteile?
Vermutlich muss ich die Anschaffungskosten angeben und den Buchwert vor und nach dem Gewinnermittlungszeitraum gleich lassen (also reine Wertangabe ohne AfA)? (Dadurch dürfte das dann nicht Gewinnmindernd sein)

Vielen Dank!
Alex
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