Hallo zusammen,
muss man als Selbststänige Person die Privatentnahmen in der EUER eintragen?
Was sind die Konsequenzen, wenn das Geld von Firmen Konto privat entnommen wurde, aber nicht dokumentiert und auch nicht in den Euer-Erklärung angegeben wurde?
Das war 2013-2020 der Fall.
Die Gewinne wurden immer in der Einkommensteuer komplett versteuert.
Müssen die Entnahmen/Einlagen zukünfig dokumentiert werden und in der Euer angegeben?
Danke schonmal für Ihre Antworten.
Viele Grüße
Bella
Privatentnahmen Selbstständig
Re: Privatentnahmen Selbstständig
Die "Dokumentation" dürfte doch auf dem Kontoauszug mit dem Verwendungszweck "Privatentnahme" vorliegen.Was sind die Konsequenzen, wenn das Geld von Firmen Konto privat entnommen wurde, aber nicht dokumentiert und auch nicht in den Euer-Erklärung angegeben wurde?
Konsequenzen hat es im Normalfall keine. Die Entnahmen und Einlagen in der EÜR werden für die Berechnung der Abzugsfähigkeit betrieblicher Schuldzinsen benötigt, wenn die Zinsen mehr als 2050 EUR betragen. Ob es sich bei der elektronischen Übermittlung der EÜR um eine Pflichtangabe handelt, entzieht sich meiner Kenntnis.