Hallo,
ich habe zum 01.08. ein Gewerbe angemeldet. D.h. mein Umsatz darf im Jahr 2016 - inklusive meiner vorweggenommene Betriebsausgaben - den Betrag von 7.291€ nicht überschreiten, korrekt?
Ich habe zusammengerechnet und liege knapp 100-200€ drüber. Sollte ich noch ein paar Ausgaben rausrechnen oder ist das eine geringfügige Überschreitung, die toleriert wird? Wenn ja, wie weit kann man gehen (ich habe bereits einige Ausgaben rausgerechnet), ohne direkt Umsatzsteuerpflichtig zu werden?
Gibt es dann für mich 2017 etwas für den Zeitraum August 2016 bis August 2017 zu beachten? Oder gelten wie gehabt die Regeln 17.500 Umsatz im Vorjahr und nicht über 50.000 Umsatz im laufenden Jahr?
Vielen Dank!
Kleinunternehmer Umsatzermittlung im Gründungsjahr
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Re: Kleinunternehmer Umsatzermittlung im Gründungsjahr
es geht um die Einnahmen, die nicht über 5/12 von 17500,-- liegen dürfen - Ausgaben können Sie haben sioiel Sie wollen. Auch 1,-- Einnahme mehr führt zur USt-Pflicht im Folgejahr!.
Lia
Lia
Re: Kleinunternehmer Umsatzermittlung im Gründungsjahr
ach Danke, na klar. D.h. mit z.B. 6.000 Euro Einnahmen und gleichzeitig 3.000 Ausgaben bin ich im grünen Bereich.
Re: Kleinunternehmer Umsatzermittlung im Gründungsjahr
Noch mal zur Klarstellung: Es geht nur um die Einnahmen. Die Ausgaben werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.