Einrechnung von Umsatzsteuer in EÜR
Verfasst: 21. Jan 2019, 08:34
Hallo zusammen,
ich bin ein Einzelunternehmer, zahle meine USt pro Quartal und mache am Jahresende eine EÜR (Ist-Versteuerung).
Zunächst einmal mache ich pro Quartal eine USt-Voranmeldung, und am Jahresende eine USt-Erklärung, die ja eigentlich nur die Summe der 4 Voranmeldungen wiedergibt. Soweit so gut.
Jetzt folgende Frage:
Angenommen ich habe für Q4 2017 eine Voranmeldung von 250 Euro gehabt (an das Finanzamt zu entrichten) und in allen Quartalen 2018 jeweils 500 Euro.
Bei der EÜR 2018 werden dann welche Zahlungen berücksichtigt?
Da ich ja eine Ist-Versteuerung habe findet die Zahlung für Q4 2017 ja erst in 2018 statt und die Zahlung für Q4 2018 ja erst in 2019.
Gehen dann in der EÜR die Umsatzsteuer-Abgaben aus Q4 2017, sowie Q1-3 2018 ein (also 1750 Euro)?
Dann entstünde ja eine Differenz im Vergleich zur Umsatzsteuererklärung 2018, wo ich ja Q1-4 aus 2018 (also 2000 Euro) eintrage.
Ist das richtig so?
Vielen Dank vorab!
Gruß,
Markus
ich bin ein Einzelunternehmer, zahle meine USt pro Quartal und mache am Jahresende eine EÜR (Ist-Versteuerung).
Zunächst einmal mache ich pro Quartal eine USt-Voranmeldung, und am Jahresende eine USt-Erklärung, die ja eigentlich nur die Summe der 4 Voranmeldungen wiedergibt. Soweit so gut.
Jetzt folgende Frage:
Angenommen ich habe für Q4 2017 eine Voranmeldung von 250 Euro gehabt (an das Finanzamt zu entrichten) und in allen Quartalen 2018 jeweils 500 Euro.
Bei der EÜR 2018 werden dann welche Zahlungen berücksichtigt?
Da ich ja eine Ist-Versteuerung habe findet die Zahlung für Q4 2017 ja erst in 2018 statt und die Zahlung für Q4 2018 ja erst in 2019.
Gehen dann in der EÜR die Umsatzsteuer-Abgaben aus Q4 2017, sowie Q1-3 2018 ein (also 1750 Euro)?
Dann entstünde ja eine Differenz im Vergleich zur Umsatzsteuererklärung 2018, wo ich ja Q1-4 aus 2018 (also 2000 Euro) eintrage.
Ist das richtig so?
Vielen Dank vorab!
Gruß,
Markus