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Mehrere Beschäftigungsarten in einem Kalenderjahr

Verfasst: 3. Mai 2018, 10:33
von Gringo007
Hallo,

ich war im Jahr 2017:
- 3 Monate arbeitslos (ALG1)
- 3 Monate Angestellter
- 3 Monate Gewerbetreibender (Einzelunternehmen mit Gewerbeschein)
- 3 Monate Freiberufler (Anmeldung und Erlaubnis beim FA, kein Gewerbe)

Das ist etwas vereinfacht aber meine Frage richtet sich dahingehend wie es sich das auf die Steuererklärung auswirkt wenn man mehrere Beschäftigungsarten in einem Kalenderjahr hatte.

Meine Frage:
Ich möchte ein gekauftes Gut von der Steuer absetzen, geht es nur dann wenn das Kaufdatum zum jeweiligen Zeitraum passt, z. B. kann ich als Unternehmer ein Smartphone absetzen aber eher weniger als Arbeitsloser oder gilt das ganze Kalenderjahr?

Danke und Grüße
Gringo

Re: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Kalenderjahr

Verfasst: 3. Mai 2018, 11:46
von schlauelia
alle 4 "Arten" müssen erfasst werden - Gewerbe: EÜR - Anlage G -Freiberufler: EÜR - Anlage S - USt aus beiden in einer Erklärung zusammenfassen!

ESt-Erklärung: alles erfassen - da für Gewerbe usw. elektronisch erforderlich, empfehle ich auch für die ESt elektronische Abgabe...

Lia

Re: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Kalenderjahr

Verfasst: 3. Mai 2018, 13:10
von Gringo007
Hallo Lia,

leider beantwortet das meine Frage nicht.
Kann ich ein Gut als Betriebsausgabe absetzen, das ich zu einem Zeitpunkt gekauft habe als ich arbeitslos war (im selben Kalenderjahr) ?

Beispiel:
----------------
Januar bis März: arbeitslos
Juli bis Dezember: Unternehmer

Rechnungsdatum: 1. Februar


Ciao

Gringo

Re: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Kalenderjahr

Verfasst: 3. Mai 2018, 15:36
von schlauelia
ja! Wenn es nachweislich für eine spätere Tätigkeit ist - aber warum vorher gekauft? Und Nutzung vor Gewerbe privat?? Es sollte schon schlüssig sein!
Lia

Re: Mehrere Beschäftigungsarten in einem Kalenderjahr

Verfasst: 3. Mai 2018, 18:51
von Gringo007
Naja, meine Überlegung ist die Folgende, wenn ich weiß, dass ich nur noch 1-2 Monate das Gewerbe / Freiberuflichkeit führe und danach nicht mehr (aus welchen Gründen auch immer) dann kaufe ich mir schnell noch das eine oder andere "Arbeitsmittel" und habe länger was davon.

Auf der anderen Seite habe ich vielleicht noch VOR der Gewerbeanmeldung (im selben Kalenderjahr) als ich arbeitslos war das eine oder andere Arbeitsmittel gekauft (PC, Handy, Computerzeugs etc., ich bin Programmierer in der IT-Branche) und jetzt könnte ich das absetzen bzw. am Ende des Jahres.