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Wie den Jahresabschluss einer UG beim FA einreichen?

Verfasst: 3. Feb 2018, 23:35
von NeugründerUG
Hallo liebe Community,

ich bin ganz neu hier im Forum und möchte mich erstmal kurz vorstellen. Ich studiere momentan und habe Anfang 2017 eine UG gegründet. Des Weiteren habe ich von der Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht. Wie bei den meisten Gründern, decken die Einnahmen aus dem Jahr 2017 gerade so meine Gründungskosten. Da ich mich sowohl im Studium, als auch persönlich sehr lange mit dem Thema Steuern, Buchhaltung und Bilanzierung befasst habe, habe ich mich dazu entschieden, den Jahresabschluss selbst durchzuführen.

Von der GuV bis hin zur Schlussbilanz und Anhang hat auch alles problemlos funktioniert. Den Aktivierungsprozess des Elster Portals habe ich auch durchlaufen und dachte nun endlich meine Erklärungen ans Finanzamt übermitteln zu können. Auf der Elster Website ist dies aber (momentan) nicht möglich und ich habe beispielsweise einen Bereitsstellungstermin für die Körperschaftssteuererklärung vom 27.03.2018 gefunden. Warum stehen die Formulare erst so spät zur Verfügung und gibt es einen anderen Weg den Jahresabschluss beim FA einzureichen?

Abschließend möchte ich gerne nochmals nachfragen, was ich alles beim Finanzamt einreichen muss? Mein Kenntnisstand sind folgende Unterlagen:
- Jahresabschluss (Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz, GuV, Anhang, Gesellschafterbeschluss zur Gewinnverwendung)
- Körperschaftssteuererklärung incl. Solidaritätszuschlag
- Gewerbesteuererklärung
Fehlt hier noch etwas und kann ich das alles postalisch ans FA senden?

Ich freue mich über jede Hilfe. Vermutlich sind die Fragen für einige "lachhaft", aber jeder fängt mal klein an.

Liebe Grüße & Vielen Dank im Voraus,
NeugründerUG

Re: Wie den Jahresabschluss einer UG beim FA einreichen?

Verfasst: 11. Feb 2018, 22:04
von SteuerHeinz
Von Unternehmern sind alle Steuererklärungen elektronisch an das FA zu übermitteln.

Folgendes muss an das Finanzamt übermittelt werden:
1. Körperschaftsteuererklärung inkl Anlagen
2. Umsatzsteuererklärung
3. Gewerbesteuererklärung
4. E-Bilanzen

Zusätzlich muss elektronisch an den Bundesanzeiger die Offenlegung/Hinterlegung übermittelt werden.

Die Formulare kommen immer so spät. Das ist normal.