Student: Keine Gewerbeeinnahmen in 2016 aber aus Minijob
Verfasst: 12. Mai 2017, 17:06
Hallo zusammen!
Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt das hier zu lesen.
Ich recherchiere gerade wie ich meinen ersten Jahresabschluss mache! (Der 31.05 rückt näher...)
Hier ein paar Kurzinfos:
- Student
- Gewerbe im Nebenerwerb
- Umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmer gemäß § 19(1) UStG)
- Aufnahme der betriebl. Tätigkeit: 01.11.2016
- Keine Gewerbeeinanhmen bis zum 31.12.2016 (erst Mitte Jan. 2017)
- Einnahmen aus Minijob in 2016: 4335,50€
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ich habe etwas Geld auf einem Sparkonto, das mir ca 0,80€ Zinsen eingebracht hat (welche jedoch durch knapp 80 cent Versandkosten wieder eliminiert wurden) Muss ich daher auch die Anlage KAP anfügen? Wie genau muss ich hier sein?
- keine weiteren Einnahmen
Nach einiger Recherche glaube ich, den korrekten Ablauf gefunden zu haben.
1. Einloggen bei ELSTAR
2. "Formulare" - "Einkommenssteuer" - "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"
3. Hauptvordruck / Anlage G / Anlage N ausfüllen und versenden
4. FERTIG.
Fragen:
a) Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?
b) Was ist mit der Anlage KAP? (siehe oben, <1€ Kapital"ertrag")
c) Ich habe häufig etwas von "formlose Gewinnermittlung als Anlage" gelesen? Brauche ich die hier nicht?
d) Ist eine Einkommenssteuererklärung überhaupt notwendig? Ich habe auch teilweise gelesen, dass man diese erst abgeben muss, wenn der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit 410,- € im Jahr übersteigt. (bei mir 0€)
e) Falls keine Einkommenssteuererklärung nötig ist, was mache ich dann? Schreibe ich einfach einen Brief an mein Finanzamt mit meiner Steuernummer nach dem Motto: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte im Jahr 2016 keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Mfg ..." ?
Vielen Dank für die Hilfe!
LG, Patrick
P.S.: (f) Keine Priorität, aber vielleicht kann mich jemand in die richtige Richtung lenken zur Nachforschung: Mein Gewerbe dreht sich um Medien- und IT-Dienstleistungen. Ich arbeite also viel aus meiner 1-Zimmer-Wohnung an meinem Laptop (entweder zum Fotos/Videos bearbeiten, Website einrichten etc.)
Kann ich (teilweise) folgende Ausgaben geltend machen: ca 360€ Miete/Monat, 18€ Handyvertrag und teure Laptop-Anschaffung in 2017?
Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt das hier zu lesen.
Ich recherchiere gerade wie ich meinen ersten Jahresabschluss mache! (Der 31.05 rückt näher...)
Hier ein paar Kurzinfos:
- Student
- Gewerbe im Nebenerwerb
- Umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmer gemäß § 19(1) UStG)
- Aufnahme der betriebl. Tätigkeit: 01.11.2016
- Keine Gewerbeeinanhmen bis zum 31.12.2016 (erst Mitte Jan. 2017)
- Einnahmen aus Minijob in 2016: 4335,50€
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ich habe etwas Geld auf einem Sparkonto, das mir ca 0,80€ Zinsen eingebracht hat (welche jedoch durch knapp 80 cent Versandkosten wieder eliminiert wurden) Muss ich daher auch die Anlage KAP anfügen? Wie genau muss ich hier sein?
- keine weiteren Einnahmen
Nach einiger Recherche glaube ich, den korrekten Ablauf gefunden zu haben.
1. Einloggen bei ELSTAR
2. "Formulare" - "Einkommenssteuer" - "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"
3. Hauptvordruck / Anlage G / Anlage N ausfüllen und versenden
4. FERTIG.
Fragen:
a) Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?
b) Was ist mit der Anlage KAP? (siehe oben, <1€ Kapital"ertrag")
c) Ich habe häufig etwas von "formlose Gewinnermittlung als Anlage" gelesen? Brauche ich die hier nicht?
d) Ist eine Einkommenssteuererklärung überhaupt notwendig? Ich habe auch teilweise gelesen, dass man diese erst abgeben muss, wenn der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit 410,- € im Jahr übersteigt. (bei mir 0€)
e) Falls keine Einkommenssteuererklärung nötig ist, was mache ich dann? Schreibe ich einfach einen Brief an mein Finanzamt mit meiner Steuernummer nach dem Motto: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte im Jahr 2016 keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Mfg ..." ?
Vielen Dank für die Hilfe!
LG, Patrick
P.S.: (f) Keine Priorität, aber vielleicht kann mich jemand in die richtige Richtung lenken zur Nachforschung: Mein Gewerbe dreht sich um Medien- und IT-Dienstleistungen. Ich arbeite also viel aus meiner 1-Zimmer-Wohnung an meinem Laptop (entweder zum Fotos/Videos bearbeiten, Website einrichten etc.)
Kann ich (teilweise) folgende Ausgaben geltend machen: ca 360€ Miete/Monat, 18€ Handyvertrag und teure Laptop-Anschaffung in 2017?