Student: Keine Gewerbeeinnahmen in 2016 aber aus Minijob

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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patt
Beiträge: 2
Registriert: 12. Mai 2017, 15:48

Student: Keine Gewerbeeinnahmen in 2016 aber aus Minijob

Beitrag von patt »

Hallo zusammen!
Vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt das hier zu lesen.

Ich recherchiere gerade wie ich meinen ersten Jahresabschluss mache! (Der 31.05 rückt näher...)

Hier ein paar Kurzinfos:
- Student
- Gewerbe im Nebenerwerb
- Umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmer gemäß § 19(1) UStG)
- Aufnahme der betriebl. Tätigkeit: 01.11.2016
- Keine Gewerbeeinanhmen bis zum 31.12.2016 (erst Mitte Jan. 2017)
- Einnahmen aus Minijob in 2016: 4335,50€
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Ich habe etwas Geld auf einem Sparkonto, das mir ca 0,80€ Zinsen eingebracht hat (welche jedoch durch knapp 80 cent Versandkosten wieder eliminiert wurden) Muss ich daher auch die Anlage KAP anfügen? Wie genau muss ich hier sein?
- keine weiteren Einnahmen

Nach einiger Recherche glaube ich, den korrekten Ablauf gefunden zu haben.

1. Einloggen bei ELSTAR
2. "Formulare" - "Einkommenssteuer" - "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)"
3. Hauptvordruck / Anlage G / Anlage N ausfüllen und versenden
4. FERTIG.

Fragen:

a) Gibt es noch etwas, das ich beachten muss?
b) Was ist mit der Anlage KAP? (siehe oben, <1€ Kapital"ertrag")
c) Ich habe häufig etwas von "formlose Gewinnermittlung als Anlage" gelesen? Brauche ich die hier nicht?
d) Ist eine Einkommenssteuererklärung überhaupt notwendig? Ich habe auch teilweise gelesen, dass man diese erst abgeben muss, wenn der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit 410,- € im Jahr übersteigt. (bei mir 0€)
e) Falls keine Einkommenssteuererklärung nötig ist, was mache ich dann? Schreibe ich einfach einen Brief an mein Finanzamt mit meiner Steuernummer nach dem Motto: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte im Jahr 2016 keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Mfg ..." ?

Vielen Dank für die Hilfe!
LG, Patrick

P.S.: (f) Keine Priorität, aber vielleicht kann mich jemand in die richtige Richtung lenken zur Nachforschung: Mein Gewerbe dreht sich um Medien- und IT-Dienstleistungen. Ich arbeite also viel aus meiner 1-Zimmer-Wohnung an meinem Laptop (entweder zum Fotos/Videos bearbeiten, Website einrichten etc.)
Kann ich (teilweise) folgende Ausgaben geltend machen: ca 360€ Miete/Monat, 18€ Handyvertrag und teure Laptop-Anschaffung in 2017?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Student: Keine Gewerbeeinnahmen in 2016 aber aus Minijob

Beitrag von StephanM »

Bis 2016 kann die Gewinnermittlung bei Überschussrechner nach §4 Abs. 3 EStG, die Einnahmen von weniger als 17.500 EUR haben, als formlose Gewinnermittlung eingereicht werden.
Ab dem Veranlagungsjahr 2017 müssen alle Nicht-Bilanzierer eine elektronische EÜR an das Finanzamt übersenden. Die Ausnahmeregelung mit Einnahmen unter 17.500 EUR, die sonst jährlich gegeben wird, wird es ab dem Jahr nicht mehr geben.
patt
Beiträge: 2
Registriert: 12. Mai 2017, 15:48

Re: Student: Keine Gewerbeeinnahmen in 2016 aber aus Minijob

Beitrag von patt »

StephanM hat geschrieben:Bis 2016 kann die Gewinnermittlung bei Überschussrechner nach §4 Abs. 3 EStG, die Einnahmen von weniger als 17.500 EUR haben, als formlose Gewinnermittlung eingereicht werden.
Ab dem Veranlagungsjahr 2017 müssen alle Nicht-Bilanzierer eine elektronische EÜR an das Finanzamt übersenden. Die Ausnahmeregelung mit Einnahmen unter 17.500 EUR, die sonst jährlich gegeben wird, wird es ab dem Jahr nicht mehr geben.
Hi Stephan, danke für die Antwort.
Ist mit "bis 2016" der Jahresabschluss 2016 gemeint? Also kann ich dieses Jahr noch meinen JA 2016 als "formlose Gewinnermittlung" einreichen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Student: Keine Gewerbeeinnahmen in 2016 aber aus Minijob

Beitrag von muemmel »

Ist mit "bis 2016" der Jahresabschluss 2016 gemeint? Ja. Wir schreiben zwar das Veranlagungsjahr 2017, aber es geht ja noch um das abgelaufene Veranlagungsjahr 2016. Und für 2017 wird erst nächstes Jahr (= 2018) veranlagt.
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