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Bestrittene Rechnung in Buchhaltung / Jahresabschluss

Verfasst: 19. Jan 2017, 20:44
von HansFranke
Hallo zusammen,

derzeit befinde ich mich in der Situation, dass ich eine Rechnung, die meinem Unternehmen zuging, bestreiten muss, da die Leistung nicht bestellt wurde.
Hier meine Frage: Muss diese von mir bestrittene Rechnung bereits im Jahresabschluss festgehalten werden?

Bisher wurde vom Rechnungssteller nicht versucht diese Rechnung gerichtlich einzufordern.

Vielen Dank für die Kommentare!

Beste Grüsse,
Hans

Re: Bestrittene Rechnung in Buchhaltung / Jahresabschluss

Verfasst: 20. Jan 2017, 23:50
von StephanM
Wenn die Rechnung keine Verbindlichkeit darstellt, dann muss sie auch nicht aufgenommen werden.
Das Bestreiten der Rechnung, sofern sie unrichtig ist, sollte sobald wie möglich erfolgen. Eine bestrittenen Rechnung dann darf nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Er ist dann verpflichtet erst den Mangel in der Rechnung zu beheben. Dieses ist dann gegebenenfalls bei anhaltender Streitigkeit erst gerichtlich zu klären.

Re: Bestrittene Rechnung in Buchhaltung / Jahresabschluss

Verfasst: 22. Jan 2017, 11:57
von HansFranke
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

Die Rechnung wurde gleich nach Zustellung schriftlich und begründet bestritten. Daher nehme ich an, dass diese daher nicht verbindlich ist und die Richtigkeit der Forderung erst gerichtlich festgestellt werden muss, bevor diese sich in eine Verbindlichkeit verwandelt?

Liege ich hier richtig? Genau um die se Frage der Verbindlichkeit dreht sich auch meine Anfrage.

Re: Bestrittene Rechnung in Buchhaltung / Jahresabschluss

Verfasst: 22. Jan 2017, 13:39
von schlauelia
welche Art der Gewinnermittlung liegt vor ? Bilanz oder EÜR?

Re: Bestrittene Rechnung in Buchhaltung / Jahresabschluss

Verfasst: 22. Jan 2017, 18:06
von HansFranke
Es handelt sich um eine Bilanz.