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Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen

Verfasst: 19. Jan 2017, 17:02
von mhoppe
Mit Schreiben vom 15.03.2016 hat die Finanzverwaltung Ihr BMF Schreiben vom 29.06.2015 wieder aufgehoben.
Meine Praxisfrage dazu: Das bedeutet doch lediglich das ich Abschlagszahlungen in der Bilanz ausweise, also Gewinnneutral !
Aber der Unternehmer muss doch dann trotz alle dem entsprechend eine gewinnwirksame teilfertige Arbeit spätestens zum Jahresende erfassen ?!
Oder verstehe ich den ganzen Sachverhalt irgendwie komplett falsch ? Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ?