Gewerbeummeldung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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frontloop
Beiträge: 16
Registriert: 1. Jun 2015, 07:52

Gewerbeummeldung

Beitrag von frontloop »

Hallo,

ich schreibe mal in dieses Unterforum, da es bei meiner Frage um mehrere Aspekte geht:

Ich bin Einzelunternehmer (keine weiteren Mitarbeiter/Angestellten), Umsatzsteuerpflichtig und nach Ist-Besteuerung besteuert.

Jetzt bin ich umgezogen und habe mein Gewerbe entsprechend umgemeldet. D.h. Abmeldung am alten Wohnort und Anmeldung am neuen Wohnort.

Ummelde-Datum war der 20.11.2016.

Jetzt habe ich Fragen dazu:
Muss ich eine EüR machen (also komplett für 2016) oder 2 getrennte, da ich ja von 2 Finanzämtern (alt und neu) behandelt werde? Also eine von 01.01.-19.11. und eine von 20.11. - 31.12.)?

Falls ich 2 getrennte EüR machen muss:
- Wie behandle ich Abschreibungen (Anschaffung in 2015)? Anteilig aufgeteilt?
- Wie behandle ich Rechnungen, die ich gestellt habe für Leistungen vor (!) dem 20.11., die aber nach (!) dem 20.11. erst gezahlt wurden?
- Wie behandle ich die Umsatzsteuervoranmeldung für November 2016? Meldung (und Zahlung) an altes Finanzamt (mangels neuer Steuernummer von neuem Finanzamt) aber die Abbuchung dafür fällt ja dann in den Betrachtungszeitraum des neuen Finanzamts

Und ganz allgemein:
- Wie behandle ich Rechnungen nach dem 20.11., solange ich keine neue Steuernummer habe? Kann ich in der Zeit überhaupt Rechnungen stellen und welche Steuernummer gebe ich darauf an?

Oder ist das alles ganz einfach, weil ich einfach eine (!) EüR mache und meine Steuermeldungen (Umsatzsteuer) an das alte Finanzamt, solange ich keine neue Steuernummer habe. Und bei der Jahressteuererklärung (an das neue Finanzamt) gebe ich einfach in einem Begleitschreiben an, welche Kosten/Erlöse wann angefallen sind und wie entsprechend die Aufteilung sein sollte?
Bzw. für die Gewerbesteuer muss ich ja eh so eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages abgeben.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Gewerbeummeldung

Beitrag von schlauelia »

Alles falsch: das Gewerbe dauert vom 1.1. bis 31.12. 2016 - Sie geben 2017 die Erklärung an das neue FA ab -bis dahin haben Sie eine neue St-Nr.
Lia
frontloop
Beiträge: 16
Registriert: 1. Jun 2015, 07:52

Re: Gewerbeummeldung

Beitrag von frontloop »

also einfach ganz klassisch. Eine Erklärung wie schon in 2015, nur diesmal halt an das neue Finanzamt?

Gilt das auch für die Gewerbesteuer?
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