Aufgabegewinn

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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conquestador
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Registriert: 28. Sep 2016, 18:25

Aufgabegewinn

Beitrag von conquestador »

Hallo Zusammen,

muss dringend ein Problem lösen und brauche Hilfe.
Ich habe am 01.02. eines Kalenderjahres mein Gewerbe abgemeldet. Habe bis dahin immer meine EÜR gemacht, ohne Steuerberater.
Soweit ich alles verstanden habe muss ich mit der Gewerbeabmeldung zum 01.02. zur Bilanzierung übergehen und Übergangs- und Aufgabegewinn ermitteln.
Jetzt habe ich im Vorjahr einen recht großen Auftrag abgewickelt und bin mit dem Auftraggeber in Streit geraten, der bis vor's Gericht führte.
Einen Teil des Auftrags habe ich im Vorjahr mit zwei Abschlagsrechnungen abgerechnet, die auch bezahlt wurden.
Im Folgejahr, nachdem ich meine Arbeiten eingestellt hatte, habe ich die Schlußrechnung erstellt, mit einem Restbetrag von 13.000 EUR. Nach dem Rechtsstreit wurde mir eine Entschädigung von 5000 EUR zugesprochen, die ich auch erhalten habe.
Was mache ich jetzt mit den restlichen 8.000 EUR ? Wie behandel ich diese buchungstechnisch und wie wirken die sich auf den Aufgabegewinn aus ?
Kann ich diesen "Verlust" steuerlich geltend machen ?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen....
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