Hallo, suche Rat:
Nach Geschäftsaufgabe und Gewerbeabmeldung im Mai , fertige ich die Umsatzsteuererklärung wie gewohnt nach Ablauf des Jahres?
Für Rechnungen, die nach der Gewerbeabmeldung im Mai eintreffen, mache ich die Vorsteuer weiterhin per Vorsteueranmeldung geltend?
Vielen Dank vorab
Steuererklärung nach Geschäftsaufgabe
Re: Steuererklärung nach Geschäftsaufgabe
Nach Geschäftsaufgabe und Gewerbeabmeldung im Mai , fertige ich die Umsatzsteuererklärung wie gewohnt nach Ablauf des Jahres?
Ja, zusammen mit der Gewinnermittlung und der Einkommensteuererklärung
Für Rechnungen, die nach der Gewerbeabmeldung im Mai eintreffen, mache ich die Vorsteuer weiterhin per Vorsteueranmeldung geltend?
Welche Rechnungen sollten da noch kommen, wenn das Gewerbe beendet ist?
Für die Gewinnermittlung:
Sollte bereits Bilanziert werden, so ist zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe die Bilanz zu erstellen und nicht erst zum 31.12.
Aus dieser Bilanz ist der Aufgabegewinn zu berechnen.
War bisher eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemacht, so ist zum Betriebsaufgabezeitpunkt zur Bilanzierung überzugehen, bei dem ein Übergangsgewinn entsteht, der wie laufender Gewinn zu behandeln ist. Aus der Bilanz ist dann wiederum der Aufgabegewinn zu berechnen.
Ja, zusammen mit der Gewinnermittlung und der Einkommensteuererklärung
Für Rechnungen, die nach der Gewerbeabmeldung im Mai eintreffen, mache ich die Vorsteuer weiterhin per Vorsteueranmeldung geltend?
Welche Rechnungen sollten da noch kommen, wenn das Gewerbe beendet ist?
Für die Gewinnermittlung:
Sollte bereits Bilanziert werden, so ist zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe die Bilanz zu erstellen und nicht erst zum 31.12.
Aus dieser Bilanz ist der Aufgabegewinn zu berechnen.
War bisher eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemacht, so ist zum Betriebsaufgabezeitpunkt zur Bilanzierung überzugehen, bei dem ein Übergangsgewinn entsteht, der wie laufender Gewinn zu behandeln ist. Aus der Bilanz ist dann wiederum der Aufgabegewinn zu berechnen.
Re: Steuererklärung nach Geschäftsaufgabe
Rechnungen treffen natürlich noch ein: z.B. Nebenkostenabrechnung Ende des Jahres, Telekom (Vertrag endet erst im September),etc.
Re: Steuererklärung nach Geschäftsaufgabe
Dafür ist der Übergang zur Bilanz für den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe erforderlich. Hier sind entsprechende Rückstellungen/zukünftige Verbindlichkeiten einzubuchen, die sich auf den Gewinn auswirken.