Steuerbilanz vor oder nach Veranlagung?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Taxinator
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Registriert: 20. Dez 2015, 10:47

Steuerbilanz vor oder nach Veranlagung?

Beitrag von Taxinator »

Guten Tag,

wir kriegen im Kurs meist eine vorläufige HGB-Bilanz und dann ein paar Geschäftsvorfälle und sollen dann die Steuerbilanz aufstellen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, was genau alles reinkommt in die Steuerbilanz, da ja auch vieles außerbilanziell korrigiert wird.
1.) Der JÜ ist ja als nach-Steuern definiert. Heißt das, dass auch die Steuerbilanz den Jahresüberschuss nach Steuern enthält? Man macht also die GuV und Einkommensermittlung und Steuerveranlagung bevor (!) man die Steuerbilanz erstellt?
2.) Wenn ja, werden dann Steuerrückstellungen gebildet, die in der Steuerbilanz auftauchen? GewSt, KSt, Soli-Rückstellungen jeweils? Oder fingiert man, dass diese gleich gezahlt wurden und man erniedrigt entsprechend auf der Aktivseite?
3.) Was ist, wenn in der HGB-Bilanzg schon Steuerrückstellungen sind und diese über der ermittelten zu zahlenden Steuer liegt? Korrigiere ich dann die Steuer-Rückstellung nach unten und erhalte daraus einen Gewinn?

Vielen Dank im Voraus. MfG Taxinator
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