Nachträgliche Aberkennung UStG §19 nach Jahresabschluss 2013

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Steuerfrust 2000
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Registriert: 13. Aug 2014, 23:15

Nachträgliche Aberkennung UStG §19 nach Jahresabschluss 2013

Beitrag von Steuerfrust 2000 »

Hallo Leute,
ich hab ein Riesenproblem, brauche dringend Fachauskunft und bitte darum, dass wirklich nur die antworten, die auch tatsächlich Fachauskunft geben können, mit allgemeinen Meinungsäußerungen ist mir nämlich nicht geholfen, denn es geht für mich um viel Geld.
Ich führe mein Unternehmen seit 2010 nach UStG §19 als Kleinunternehmer, hab außer im 1.Jahr, jedes Jahr etwas mehr als 17500 eingenommen, ging immer davon aus,dass mir das FA nach dem jeweiligen Jahresabschluss einen Bescheid/eine Festlegung zu senden würde, dass ich nunmehr für das folgende Geschäftsjahr umsatzsteuerpflichtig mit folgendem Zahlungsrhythmus ... sei. Nie was gekommen, hab also gedacht, ist damit anerkannt, dass ich weiter nach §19 meine Rechnungen lege u.s.w.
Jetzt habe ich nach Einreichung Jahreabschluss 2013 eine Umsatzsteuerfestlegung für meine gesamte Einnahme 2013 bekommen. dass ich fast 3500€ für 2013 nach zu zahlen habe. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, mit dem Verweis darauf, dass ich ja in gutem Glauben auch in 2013 nach §19 meine Rechnungen stellte,also niemals Umsatzsteuer vereinnahmt habe,auch in den Vorjahren immer etwas drüber gelegen habe und ich nie nachträglich steuerpflichtig gemacht wurde und darum bitte, dass sie den Bescheid für 2013 aufheben, ich mit dem Geschäftsjahr 2014 beginne, meinen Auftraggebern Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und habe dafür auch bereits gesonderte Rechnungen an alle Auftraggeber für die in diesem Jahr schon durch gelaufenen Netto-Rechnungen versandt.Der Widerspruch ist mit dem Hinweis, ich sei automatisch ab Folgejahr nach Überschreitung umsatzsteuerpflichtig und sei ja auch berechtigt, Vorsteuer geltend zu machen (deckt natürlich bei weitem nicht die Summe und warum dann nicht in den Vorjahren der Automatismus?).
Was kann ich machen???Komm ich da irgendwie raus?Ich wüsste ja nicht mal ansatzweise,wie ich den Betrag aufbringen soll, denn ich habe ihn ja auch niemals vereinnahmt. Kann mir jemand helfen?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Nachträgliche Aberkennung UStG §19 nach Jahresabschluss

Beitrag von schlauelia »

da Haben Sie leider vieles falsch gemacht in den Vorjahren: wenn Sie bereits 2011 über 17.500,-- Einnahmen hatten, waren Sie bereits ab 2012 ust-pflichtig und das müssen Sie doch gewusst haben. Sie hätten also ab 2012 USt berechnen müssen - Glück, dass das FA erst ab 2013 USt fordert, die dann aus den Einnahmen rausgerechnet werden! Da gibt es auch keinen "Automatismus", Sie sind für Ihre Steuerangelegenheiten verantwortlich!!

Daher: machen Sie die Buchführung für 2013 neu: alle Einnahmen mit USt buchen und alle Ausgaben auch, dann wird ggf. die Zahllast niedriger und ab 2014 sofort alle Rechnungen mit USt schreiben.

Wenn Sie Kunden haben, die Unternehmer sind und die USt als Vorsteuer abziehen können, könnten Sie versuchen, auch für 2013 die USt nachzuberechnen: das sind dann aber alles Einnahmen in 2014 (wenn Sie sie bekommen) und ändern nichts an der USt 2013.

Lia
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