Allgemeine Frage zur 6b-Rücklage

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Herrsching
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Registriert: 22. Apr 2014, 23:20

Allgemeine Frage zur 6b-Rücklage

Beitrag von Herrsching »

Hallo,

ich hab da mal eine allgemeine Frage zu der 6b-Rücklage:

Es ist doch so, dass die Rücklage als Aufwand im Jahr der Entstehung berücksichtigt wird "aoA an 6b-RL".
Wird nun auf ein WG in einem der vier bzw. sechs nachfolgenden Jahre (§ 6b III 2, 3 EStG) die 6b-RL (teilweise) angewendet, so wird das WG zum 31.12. mit „aoA an WG (Wirtschaftsgut iSd § 6b I 2 EStG)“ ausgebucht und die vorhandene 6b-RL mit "6b-RL an aoE (außerordentliche Erträge)" aufgelöst.
Wäre es nicht effizienter direkt "6b-RL an WG" zu buchen, da ja der Wert des Aufwandes und des Ertrags identisch ist? Warum so umständlich?

Entschuldigt meine Frage, aber ich bin noch voll im Studium (Beginn 4. Semester).

LG,
Daniel
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