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GWG

Verfasst: 8. Aug 2013, 12:09
von niko
Hallo aus Bremen,
ich bin selbständig (neben dem Studium), komme über den Steuerfreibetrag, brauche für die Arbeit einen neuen Laptop;

Bis zu welcher Grenze kann ich diesen als GWG als Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung absetzen (also ohne Abschreibung über 5 Jahre)?

[//(Wikipedia): Anschaffungskosten bis zu 150 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer
Anschaffungskosten 150,01 zu 410 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre
Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer]

-> also darf der Laptop brutto maximal 410 € kosten?

Mit freundlichen Grüßen

Niko

Re: GWG

Verfasst: 8. Aug 2013, 15:41
von schlauelia
nein, netto 410,-- + 19% = 487,90 dann voll absetzungsfähig, aber auch alle anderen GWG`s bis zu diesem Betrag, kein Sammelposten dann möglich.

Lia