Hallo aus Bremen,
ich bin selbständig (neben dem Studium), komme über den Steuerfreibetrag, brauche für die Arbeit einen neuen Laptop;
Bis zu welcher Grenze kann ich diesen als GWG als Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung absetzen (also ohne Abschreibung über 5 Jahre)?
[//(Wikipedia): Anschaffungskosten bis zu 150 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer
Anschaffungskosten 150,01 zu 410 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre
Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer]
-> also darf der Laptop brutto maximal 410 € kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Niko
GWG
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Re: GWG
nein, netto 410,-- + 19% = 487,90 dann voll absetzungsfähig, aber auch alle anderen GWG`s bis zu diesem Betrag, kein Sammelposten dann möglich.
Lia
Lia