Bildung von Rückstellungen
Verfasst: 2. Mai 2011, 16:48
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine GmbH mit nur einem Gesellschafter-Geschäftsführer (sonstige Mitarbeiter sind nicht vorhanden). Es ist zwischen der Geseschaft und dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Anstellungsvertrag mit einer unkündbaren Dauer von vier Jahren abgeschlossen. Kann in diesem Fall der Gewinn der in den ersten Jahren nach Gründung aufläuft als Rückstellung zurückgelegt werden und erst nach Überschreiten von Rückstellungen in Höhe des Gehalts für die verbleibene Dauer (siehe oben) ein Gewinn ausgewiesen werden?
Schließlich liegt ein Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer vor welches eine klare verbindliche Gehaltszahlung für die Dauer von insgesamt vier Jahren vorweist und die Umsatzprognose ist in den ersten Jahren nicht belastbar. Sollte der Geschäftsführer ein Dritter sein, würde dieser auch nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat bei der Gesellschaft anfangen. Ferner wäre, wenn keine Rückstellungen gebildet werden dürfen, die Umsatzprognosen nicht entsprechend positiv verlaufen ein Verlustrücktrag möglich und lediglich die Gefahr der Insolvenzverschleppung vorhanden.
Vielen Dank
Schließlich liegt ein Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer vor welches eine klare verbindliche Gehaltszahlung für die Dauer von insgesamt vier Jahren vorweist und die Umsatzprognose ist in den ersten Jahren nicht belastbar. Sollte der Geschäftsführer ein Dritter sein, würde dieser auch nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat bei der Gesellschaft anfangen. Ferner wäre, wenn keine Rückstellungen gebildet werden dürfen, die Umsatzprognosen nicht entsprechend positiv verlaufen ein Verlustrücktrag möglich und lediglich die Gefahr der Insolvenzverschleppung vorhanden.
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