Eine gemeinnützige UG lässt beim Steuerberater den Jahresabschluss 2018, bestehend aus Bilanz, Protokoll Gesellschafterversammlung und Körperschaftsteuererklärung, erstellen.
Im Kontennachweis zur Bilanz findet sich u.a. folgender Posten:
Sonstige Rückstellungen:
977 Rückstellungen für Abschluss und Prüfung – EUR 100,00,-
Im Geschäftsjahr 2019 berechnet der Steuerberater, für v.g. Jahresabschluss 490,-
Frage 1: Warum hat der Steuerberater für 2018, den relativ niedrigen Rückstellungsbetrag von nur EUR 100,- angesetzt? Ist das eine Obergrenze, oder was könnte das sonst für einen Grund haben?
Frage 2: Dürfen bzw. müssen die EUR 410,- an Steuerberater-Gebühren für den Jahresabschluss 2018, als Verbindlichkeiten im Jahresabschluss 2019, voll angesetzt werden, oder müssen die Rückstellungen aus 2018 irgendwie mit einbezogen werden?
EDIT: Die Bilanz aus 2018 wurde auf einem DIN-A3 Bogen im Querformat erstellt. Ist das obligatorisch, oder könnte auch ein DIN-A4 Blatt verwendet werden?
977 Rückstellungen und nachfolgende Steuerberater-Gebühren
Re: 977 Rückstellungen und nachfolgende Steuerberater-Gebühren
1. Steuerberater fragen
2. Die RSt 2018 müsste 2019 aufgelöst werden; eine RSt für Abschluss und Prüfung 2019 zum 31.12.2019 neu gebildet werden
3. A3 ist Standard
2. Die RSt 2018 müsste 2019 aufgelöst werden; eine RSt für Abschluss und Prüfung 2019 zum 31.12.2019 neu gebildet werden
3. A3 ist Standard