977 Rückstellungen und nachfolgende Steuerberater-Gebühren

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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timzed
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977 Rückstellungen und nachfolgende Steuerberater-Gebühren

Beitrag von timzed »

Eine gemeinnützige UG lässt beim Steuerberater den Jahresabschluss 2018, bestehend aus Bilanz, Protokoll Gesellschafterversammlung und Körperschaftsteuererklärung, erstellen.
Im Kontennachweis zur Bilanz findet sich u.a. folgender Posten:

Sonstige Rückstellungen:
977 Rückstellungen für Abschluss und Prüfung – EUR 100,00,-

Im Geschäftsjahr 2019 berechnet der Steuerberater, für v.g. Jahresabschluss 490,-

Frage 1: Warum hat der Steuerberater für 2018, den relativ niedrigen Rückstellungsbetrag von nur EUR 100,- angesetzt? Ist das eine Obergrenze, oder was könnte das sonst für einen Grund haben?

Frage 2: Dürfen bzw. müssen die EUR 410,- an Steuerberater-Gebühren für den Jahresabschluss 2018, als Verbindlichkeiten im Jahresabschluss 2019, voll angesetzt werden, oder müssen die Rückstellungen aus 2018 irgendwie mit einbezogen werden?

EDIT: Die Bilanz aus 2018 wurde auf einem DIN-A3 Bogen im Querformat erstellt. Ist das obligatorisch, oder könnte auch ein DIN-A4 Blatt verwendet werden?
Tom998
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Re: 977 Rückstellungen und nachfolgende Steuerberater-Gebühren

Beitrag von Tom998 »

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