Hallo,
wir haben im Jahr 2019 versehentlich zu wenig Afa auf unsere Büroimmobilie abgeschrieben, da wir erst jetzt erfahren haben, dass diese nicht über 50 sondern über 33 1/3 Jahre abgeschrieben wird.
Ich denke, logisch wäre nun, den Restbetrag über die restlichen 32 1/3 Jahre abzuschreiben, oder?
Also z. B.
Jan 2019: Kosten 150.000 Euro, Afa falsch abgeschrieben 3000 Euro (statt 4500 Euro).
ab Jan 2020 Restbetrag 147.000 Euro über noch 32 1/3 Jahre = 4.546,39 Afa
Ist das korrekt?
Danke für Hilfe!
Abschreibung korrigieren
Re: Abschreibung korrigieren
Nein.nbsbg hat geschrieben:Ist das korrekt?
Die Abschreibung ist weiterhin mit dem typisierten Abschreibungssatz von drei Prozent auf die ursprüngliche Bemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Abschreibungszeitraum verändert sich entsprechend, H7.4 EStH "Unterlassene oder überhöhte AfA -Lineare Gebäude-AfA" mit Verweis auf BFH vom 03.07.1984.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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