Unternehmen Delaware: Wo muss ich welche Steuern in welcher Höhe zahlen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Taxnewbie
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Unternehmen Delaware: Wo muss ich welche Steuern in welcher Höhe zahlen?

Beitrag von Taxnewbie »

Hallo zusammen,

ich werde eine Corporate in Delaware in den USA gründen.

Mein Wohnsitz ist in Deutschland, dass bedeutet das ich auch hier unbeschräntk Steuerpflichtig bin.

Das habe ich verstanden, jedoch steige ich nicht ganz durch das DBA durch.

Angenommen ich erziele in einem Jahr 100.000€ Umsatz.

Wie viel Steuern muss ich dann wo genau zahlen und wie ist die prozentuale Verteilung?

Meiner Meinung nach muss ich die Körperschaftsstuer in Delaware zahlen und der Rest wird dann hier in Deutschland versteuert - ist das richtig?

Das sind ja je nach Bundesstaat bis zu 38%?

Danke für eure Hilfe und sonnige Grüße!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Unternehmen Delaware: Wo muss ich welche Steuern in welcher Höhe zahlen?

Beitrag von muemmel »

Wie viel Steuern muss ich dann wo genau zahlen Keine Ahnung - Steuern richten sich, mit Ausnahme der Umsatzsteuer, nach dem GEWINN. Und dazu haben Sie keinerlei Angaben gemacht.
Taxnewbie
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Registriert: 22. Feb 2019, 12:00

Re: Unternehmen Delaware: Wo muss ich welche Steuern in welcher Höhe zahlen?

Beitrag von Taxnewbie »

Angenommen der Gewinn beträgt 100.000€.
Taxnewbie
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Registriert: 22. Feb 2019, 12:00

Re: Unternehmen Delaware: Wo muss ich welche Steuern in welcher Höhe zahlen?

Beitrag von Taxnewbie »

Der Gewinn soll 100.000€ betragen, wie sieht dann die Einkommenssituation aus?
Taxnewbie
Beiträge: 4
Registriert: 22. Feb 2019, 12:00

Re: Unternehmen Delaware: Wo muss ich welche Steuern in welcher Höhe zahlen?

Beitrag von Taxnewbie »

Ok Schade, ich dachte ich erhalte hier Hilfe...
elsternzuechter
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Registriert: 26. Feb 2020, 17:35

Re: Unternehmen Delaware: Wo muss ich welche Steuern in welcher Höhe zahlen?

Beitrag von elsternzuechter »

Auch auf die Gefahr hin, dass ich der Threadleichenschändung beschuldigt werde...

Es ist kompliziert.

Grundsätzlich gilt das Doppelbesteuerungsabkommen DE-US für jeden, der in mindestens einem der beiden Vertragsstaaten ansässig ist. Da deine Corporation - so wie ich dich verstehe - ihren Satzungssitz in Delaware und ihren VErwaltungssitz in Deutschland haben soll, wäre sie doppelt steueransässig, womit das DBA einschlägig wäre.

Sowohl Deutschland als auch die USA besteuern nach dem Welteinkommensprinzip, d. h. ohne das DBA müsstest die Corporation ihr gesamtes Einkommen sowohl in Deutschland als auch in den USA versteuern. Das DBA löst dieses Dilemma auf, indem es genau regelt, wo du Steuern bezahlen musst.

Für die meisten EInkommens- und Steuerarten schreibt das DBA vor, dass du auf genau einer bestimmten Seite des Teichs Steuern zahlst. In der Praxis bedeutet das i. d. R., dass wenn du alle Aktivitäten der Corporation hier nach Deutschland ausrichtest, die Steuern auch generell in Deutschland anfallen und in den USA keine Steuern fällig werden. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen: Eine Handvoll esoterischer Steuerarten (die normalerweise nicht anfallen werden) sind vom DBA generell ausgenommen. Dazu kommen ein paar spezielle Konstellationen (z. B. Gehälter von Regierungsangestellten), bei denen das DBA eine doppelte Nichtbesteuerung erlaubt.

Die Tücke bei der ganzen Sache steckt aber im Detail: Da deine Corporation doppelt steueransässig ist, ist sie verpflichtet, 2 Steuererklärungen abzugeben, eine in Deutschland und eine in den USA. In den USA besteht eine solche Steuererklärung i. d. R. aus einem Formblatt 1120 und für jede Einkommensposition, die aufgrund des DBA steuerfrei zu stellen ist, jeweils einem Formblatt 8833. D. h. wenn deine Corporation beispielsweise Dividenden von Tochtergesellschaften erhält, musst du für jede Tochtergesellschaft ein Formblatt 8833 ausfüllen, um zu begründen, warum diese Dividenden nicht in den USA steuerpflichtig sind. Auf dem Formular muss das dann genau begründet werden und auch der genaue Paragraph angeben werden, aus dem der Steuerzahler meint, dass er freizustellen ist. Je nachdem, wie komplex sich die Aktivitäten deiner Tochtergesellschaft gestalten, kann das sehr viel Arbeit werden, die ich nur einem Hardcorepapiertiger empfehlen würde.

Ich bin hier (Link: https://transferwise.com/us/blog/overseas-and-overtaxed ) auf einen Artikel gestoßen, wo eine in UK lebende US-Amerikanerin darüber berichtet, welchen Aufwand sie treiben musste, um ihre private EInkommenssteuererklärung in den Vereinigten Staaten nach DBA veranlagt zu bekommen. Die Kurzfassung: Steuern sind zwar vermutlich keine angefallen, aber sie musste ca. 3000£ an einen Steuerberater zahlen, der dann 250 Seiten Papier an den IRS geschickt hat.

Ich habe selber erst kürzlich eine US-Corporation nach DBA veranlagt, das war schon ein ziemliches Heckmeck, für das ich ca. 3 Tage gebraucht habe. Und das obwohl der Veranlagungszeitraum lediglich 3 Wochen umfasst hat, in denen die Corporation nicht aktiv war. (Hintergrund: Die Corporation war handlungsunfähig, weil sie wegen Untätigkeit des IRS kein Bankkonto eröffnen konnte.)

Bevor du dich ins Abenteuer doppelte Steueransässigkeit stürzt, solltest du dir Gedanken über den Aufwand machen, der allein durch die Erstellung der Steuererklärung entsteht. Sinnvoll dürfte dein Vorhaben nur sein, wenn du:
a) die Kosten für einen Steuerberater betriebswirtschaftlich rechtfertigen kannst und dafür auch Geld da ist,
b) du dir zutraust, den ganzen Aufwand selber zu schultern oder
c) du mit Sicherheit weißt, dass der Papierkram überschaubar bleibt, d. h. du planst ein einfaches Projekt, bei dem sich die Anzahl der Formblätter 8833 in Grenzen hält.

Ich würde eine Gründung im Ausland nur dann in Angriff nehmen, wenn es irgendeinen triftigen Grund gibt, warum eine Gründung im Inland nicht in Betracht kommt.
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