Beherbergungssteuer Dresden Bemessungsgrundlage

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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baitasko
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Registriert: 29. Jan 2019, 00:29

Beherbergungssteuer Dresden Bemessungsgrundlage

Beitrag von baitasko »

Die Stadt Dresden erhebt seit ein paar Jahren eine Beherbergungssteuer von Gäste der Stadt welche in Beherbergungseinrichtungen übernachten. Als Bemessungsgrundlage für die Steuer wird das für die Beherbergung des einzelnen Gastes für jede einzelne Übernachtung geschuldete Entgelt einschließlich Mehrwertsteuer festgeschrieben.
Ist es korrekt eine Steuer zu erheben, die als Bemessungsgrundlage nicht den Umsatz selbst, sondern den um die Umsatzsteuer erhöhte Bruttopreis hat?
schlauelia
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Re: Beherbergungssteuer Dresden Bemessungsgrundlage

Beitrag von schlauelia »

mal ins Gesetzt schauen!
baitasko
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jan 2019, 00:29

Re: Beherbergungssteuer Dresden Bemessungsgrundlage

Beitrag von baitasko »

Welches Gesetz? Bin kein Jurist, somit leuchtet mir nicht automatisch welche Quellen ich aufsuchen muss. Sonnst würde ich nicht hier eine Frage stellen.

Die Stadt Dresden erhebt eine Steuer (Beherbergungssteuer), als Berechnungsgrundlage wird in der Anordnung der Preis des Aufenthalts einschließlich der Mwst festgelegt. Für mich ist das eine Besteuerung der Steuer. Ist so was grundsätzlich zulässig? Das man Steuer auf eine Steuerabgabe zahlt?
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Beherbergungssteuer Dresden Bemessungsgrundlage

Beitrag von Severina »

baitasko hat geschrieben: 29. Jan 2019, 00:44 Die Stadt Dresden erhebt seit ein paar Jahren eine Beherbergungssteuer von Gäste der Stadt welche in Beherbergungseinrichtungen übernachten. Als Bemessungsgrundlage für die Steuer wird das für die Beherbergung des einzelnen Gastes für jede einzelne Übernachtung geschuldete Entgelt einschließlich Mehrwertsteuer festgeschrieben.
Ist es korrekt eine Steuer zu erheben, die als Bemessungsgrundlage nicht den Umsatz selbst, sondern den um die Umsatzsteuer erhöhte Bruttopreis hat?
Rückfrage:
Der markierte Teil steht zunächst mal nicht in der Satzung, woher haben Sie das also? Auskunft der Stadt? Ggf. wäre ja mal zu klären, wie der Begriff 'Entgelt' in der Satzung defininert ist, umsatzsteuerlich wäre das nämlich als Nettobetrag zu verstehen.
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Beherbergungssteuer Dresden Bemessungsgrundlage

Beitrag von Severina »

baitasko hat geschrieben: 29. Jan 2019, 00:44 Die Stadt Dresden erhebt seit ein paar Jahren eine Beherbergungssteuer von Gäste der Stadt welche in Beherbergungseinrichtungen übernachten. Als Bemessungsgrundlage für die Steuer wird das für die Beherbergung des einzelnen Gastes für jede einzelne Übernachtung geschuldete Entgelt einschließlich Mehrwertsteuer festgeschrieben.
Ist es korrekt eine Steuer zu erheben, die als Bemessungsgrundlage nicht den Umsatz selbst, sondern den um die Umsatzsteuer erhöhte Bruttopreis hat?
Rückfrage:
Der markierte Teil steht zunächst mal nicht in der Satzung, woher haben Sie das also? Auskunft der Stadt? Ggf. wäre ja mal zu klären, wie der Begriff 'Entgelt' in der Satzung defininert ist, nach umsatzsteuerlicher Definition wäre das nämlich als Nettobetrag zu verstehen, nach anderen Definitionen als Bruttobetrag

Das Verbot der Doppelbesteuerung meint m.W., dass auf ein Produkt nicht gleichzeitig mehrere Verbrauchsteuern erhoben werden dürfen - Branntwein- und Luxussteuer (die es in D nicht gibt, ist nur ein Beispiel) z.B., die USt ist aber keine Konsumsteuer.
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