Notwendiges Betriebsvermögen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Dev0
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Registriert: 12. Dez 2018, 13:44

Notwendiges Betriebsvermögen?

Beitrag von Dev0 »

Guten Tag,

ich vertreibe seit letztem Jahr als Einzelunternehmen Apps im App Store. Ich habe vor, mein Einzelunternehmen in eine noch nicht existente Kommanditgesellschaft A einzubringen. Um mir ein zweites Standbein zu schaffen, habe ich eine Kommanditgesellschaft B mit einer bereits existieren GmbH als Komplementär gegründet.

Ich würde am liebsten sofort mit dem Vertrieb weiterer Apps in KG B beginnen, allerdings wurde ich auf Hinweis 4.2 (1) im EStH 2010 verwiesen. Dort heißt es:

Beteiligungen

Eine Beteiligung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die betriebliche Betätigung des Stpfl. entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten des Stpfl. zu gewährleisten (>BFH vom 2.9.2008 - BStBl 2009 II S. 634).

Nun stellt sich mir die Frage, ob mein bereits existentes Einzelunternehmen damit Anteile an KG B besitzt, eine Einbringung des Einzelunternehmens in KG A also bedeuten würde, dass KG A dann Anteile an KG B besitzt, was dadurch eine (unerwünschte) doppelstöckige Struktur schaffen würde.

Ich interpretiere den Text so, dass der Fall nur dann zutrifft, wenn ich KG B dazu nutzen würde, Produkte meines Einzelunternehmens (oder später, KG A) zu bewerben, was keinesfalls der Tatsache entspricht. Ich möchte beide Geschäfte weitestgehend unabhängig voneinander betreiben. Beide KGs werden sich lediglich Im Gesellschaftszweck ähneln, Geschäftsf. und Komplementär sind gleich.

Ich habe hierzu folgendes gefunden: https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/einkommensteuer-betrieb/gmbh-anteile-betriebsvermoegen-3115992. Dort steht
Unterhält eine Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zum Einzelunternehmen einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb, kann regelmäßig nicht angenommen werden, dass der Einzelunternehmer die Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft im wirtschaftlichen Interesse des Einzelunternehmens ausübt; seine Beteiligung an der Kapitalgesellschaft gehört dann in der Regel nicht zum notwendigen Betriebsvermögen.
. Demnach würden die KGs also nebeneinander, nicht "übereinander" existieren.

Ich habe beides nochmal skizziert:

https://ibb.co/F0Bt5sQ (Idealfall, worauf ich hinaus will)
https://ibb.co/tL3z5rg (Worst Case, was ich verhindern will)


Sorry falls es der falsche Forenbereich ist, gerne auch verschieben. Würde auch liebend gerne für eine Auskunft bezahlen aber entweder kommt "damit kennen wir uns nicht aus" oder "da haben wir momentan keine Kapazitäten".
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