Vertikale Verlustverrechnung
Verfasst: 23. Okt 2018, 04:28
Hallo,
verstehe ich §2 EstG richtig dass die vertikale Verlustverrechnung vorgenommen wird bevor eventuelle Sonderausgaben einbezogen werden? Beispiel:
NIchtselbständig Einkommen 2000€, Selbständig Verlust -5000€ Sonderausgaben -2000 € => Festgestellter Verlustvortrag/rücktrag = -3000€ (und nicht etwa -5000€ oder gar -7000€)
Danke!
verstehe ich §2 EstG richtig dass die vertikale Verlustverrechnung vorgenommen wird bevor eventuelle Sonderausgaben einbezogen werden? Beispiel:
NIchtselbständig Einkommen 2000€, Selbständig Verlust -5000€ Sonderausgaben -2000 € => Festgestellter Verlustvortrag/rücktrag = -3000€ (und nicht etwa -5000€ oder gar -7000€)
Danke!