Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob es sinnvoller ist geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem gesamten Anlagegut zusammenzufassen oder die einzelnben Güter in den Sammelposten GwG zuzuordnern?
Ein Beispiel: Ich würde die einzelen Güter Telefon, Stühle etc. nicht als GwG sondern als ein gesamtes Anlagegut "Büro xy" anlegen.
Ergeben sich hier steuerliche Vor-Nachteile?
Ist dies überhaupt steuerrechtlich erlaubt?
Mein Problem hierbei ist, dass ich sowohl ein geeignetes Abschreibeverfahren, als auch eine Summe finden muss, für Güter, welche eigentlich unterschiedliche Abschreiberaten bzw. Nutzungsdauern haben.
Vielen Dank im Voraus
Anlagegut oder GwG
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- Beiträge: 49
- Registriert: 22. Mär 2010, 20:00
Re: Anlagegut oder GwG
Das zusammenfassen von Wirtschaftsgütern wäre doch der Sammelposten.
Also du kannst bei gwgs bis 150 Euro entweder
- Sofortabzug oder
- Abschreibung über Nutzungsdauer
Bei Sachen zwischen 150 und 410 Euro
- Sofortabzug
- Abschreibung über Nutzungsdauer
- Sammelposten
Bei Sachen über 410 bis 1000
- Abschreibung über ND
- Sammelposten
Zudem kann man nicht unterschiedliche Regelungen in einem Jahr anwenden.
Was am sinnvollsten ist kann man so pauschal nicht sagen. Das entscheidet man normalerweise beim Jahresabschluss
Also du kannst bei gwgs bis 150 Euro entweder
- Sofortabzug oder
- Abschreibung über Nutzungsdauer
Bei Sachen zwischen 150 und 410 Euro
- Sofortabzug
- Abschreibung über Nutzungsdauer
- Sammelposten
Bei Sachen über 410 bis 1000
- Abschreibung über ND
- Sammelposten
Zudem kann man nicht unterschiedliche Regelungen in einem Jahr anwenden.
Was am sinnvollsten ist kann man so pauschal nicht sagen. Das entscheidet man normalerweise beim Jahresabschluss
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- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Anlagegut oder GwG
ich möchte noch kurz anmerken.
Meines Erachtens handelt es sich ohnehin um einzelne selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht in einem Sammelbegriff, wie Büro zu verbuchen sind. Ob dies aber nicht erlaubt ist, dass vermag ich nicht zu beurteilten. Meines Erachtens nicht, aber müsste ich jetzt nachsehen.
Meines Erachtens handelt es sich ohnehin um einzelne selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht in einem Sammelbegriff, wie Büro zu verbuchen sind. Ob dies aber nicht erlaubt ist, dass vermag ich nicht zu beurteilten. Meines Erachtens nicht, aber müsste ich jetzt nachsehen.