Guten Abend
ich habe vor kurzem eine Aufforderung vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zur Zahlung von Abzugssteuer für den Erwerb von Nutzungsrechten von Bildern von ausländischen Fotografen (=beschränkt steuerpflichtig) erhalten soweit ich nicht nachweisen kann, dass die ausländischen Fotografen die Abzugssteuer bereits abgeführt haben. Generell sind die Fotografen im Ausland abgabepflichtig. Das BZSt. fordert ersatzweise die Steuern vom Lizenznehmer ein.
Siehe auch die Informationen vom BZSt.:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internati ... cationFile
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internati ... cationFile
Mich interessiert, ob die Aufforderung des BZSt. tatsächlich gerechtfertigt ist? In meinem Fall sind die Bilder nicht in Deutschland entstanden, sondern der Fotograf hat diese im Ausland gemacht und ich habe diese über Fotolia oder iStockPhoto gekauft / lizenziert. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem BZSt. gemacht?
Viele Grüsse
Philip