Eine Person, eine Betriebsstätte, zwei Firmen?
Verfasst: 8. Jun 2017, 12:48
Angenommen, Person A betreibt eine Einzelfirma im Nebenerwerb und vertreibt selbstentwickelte Produkte international an Firmenkunden. Bisher bleibt sein Gewinn unter 60000 Euro im Jahr, was bedeutet, er kann eine einfache Gewinn-Verlust-Rechnung vornehmen (was auf Grund des weltweiten Handels eine enorme Erleichterung darstellt).
Jetzt hat A ein neues Produkt, mit welchem er sicher über diese 60000-Euro-Grenze kommen würde, zukünftig also bilanzieren müsste. Deswegen überlegt sich A folgendes:
Er gründet eine "A Development GmbH" parallel zu seiner Einzelfirma. Die GmbH erhält ausschließlich Aufträge von Firma A und entwickelt die Produkte, die A weiterhin vertreibt. Die "A Development GmbH" muss zwar in jedem Fall bilanzieren, da es aber nur eine Rechnung pro Monat an Firma A gibt und das Betriebsvermögen auch nur aus einem Entwicklungs-PC besteht, ist diese Bilanz ziemlich simpel.
Vorteil für Firma A: Auf Grund der nicht unwesentlichen Rechnungsbeträge, die an die "A Development GmbH" für die Entwicklungsarbeit bezahlt werden müssen, ist der Gewinn der Firma A wieder deutlich unter der Bilanzierungsgrenze. Weiterhin behält A den Gewerbesteuerfreibetrag in seiner Einzelfirma (den die GmbH ja nicht hat).
Meine Frage(n): Ist das an sich zulässig oder fliegt Person A das bei der nächsten Steuer aus irgend welchen Gründen um die Ohren?
Jetzt hat A ein neues Produkt, mit welchem er sicher über diese 60000-Euro-Grenze kommen würde, zukünftig also bilanzieren müsste. Deswegen überlegt sich A folgendes:
Er gründet eine "A Development GmbH" parallel zu seiner Einzelfirma. Die GmbH erhält ausschließlich Aufträge von Firma A und entwickelt die Produkte, die A weiterhin vertreibt. Die "A Development GmbH" muss zwar in jedem Fall bilanzieren, da es aber nur eine Rechnung pro Monat an Firma A gibt und das Betriebsvermögen auch nur aus einem Entwicklungs-PC besteht, ist diese Bilanz ziemlich simpel.
Vorteil für Firma A: Auf Grund der nicht unwesentlichen Rechnungsbeträge, die an die "A Development GmbH" für die Entwicklungsarbeit bezahlt werden müssen, ist der Gewinn der Firma A wieder deutlich unter der Bilanzierungsgrenze. Weiterhin behält A den Gewerbesteuerfreibetrag in seiner Einzelfirma (den die GmbH ja nicht hat).
Meine Frage(n): Ist das an sich zulässig oder fliegt Person A das bei der nächsten Steuer aus irgend welchen Gründen um die Ohren?