Eine Person, eine Betriebsstätte, zwei Firmen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Elmi
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Eine Person, eine Betriebsstätte, zwei Firmen?

Beitrag von Elmi »

Angenommen, Person A betreibt eine Einzelfirma im Nebenerwerb und vertreibt selbstentwickelte Produkte international an Firmenkunden. Bisher bleibt sein Gewinn unter 60000 Euro im Jahr, was bedeutet, er kann eine einfache Gewinn-Verlust-Rechnung vornehmen (was auf Grund des weltweiten Handels eine enorme Erleichterung darstellt).

Jetzt hat A ein neues Produkt, mit welchem er sicher über diese 60000-Euro-Grenze kommen würde, zukünftig also bilanzieren müsste. Deswegen überlegt sich A folgendes:

Er gründet eine "A Development GmbH" parallel zu seiner Einzelfirma. Die GmbH erhält ausschließlich Aufträge von Firma A und entwickelt die Produkte, die A weiterhin vertreibt. Die "A Development GmbH" muss zwar in jedem Fall bilanzieren, da es aber nur eine Rechnung pro Monat an Firma A gibt und das Betriebsvermögen auch nur aus einem Entwicklungs-PC besteht, ist diese Bilanz ziemlich simpel.

Vorteil für Firma A: Auf Grund der nicht unwesentlichen Rechnungsbeträge, die an die "A Development GmbH" für die Entwicklungsarbeit bezahlt werden müssen, ist der Gewinn der Firma A wieder deutlich unter der Bilanzierungsgrenze. Weiterhin behält A den Gewerbesteuerfreibetrag in seiner Einzelfirma (den die GmbH ja nicht hat).

Meine Frage(n): Ist das an sich zulässig oder fliegt Person A das bei der nächsten Steuer aus irgend welchen Gründen um die Ohren?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Eine Person, eine Betriebsstätte, zwei Firmen?

Beitrag von StephanM »

Und was ist mit dem zusätzlichen Aufwand:
Gründungsaufwand, Steuererklärungen für die GmbH, Geschäftsführergehalt für den Geschäftsführer (Anlage N), Gewinnausschüttung an den/die Gesellschafter (Abgeltungssteuer / Anlage KAP), Anmietung von Räumlichkeiten durch die GmbH (Einkünfte V+V bei Vermieter), ....

Eine Kapitalgesellschaft wird normalerweise gegründet um die Haftung auf seine Einlage zu beschränken. Wenn, dann wäre es sinnvoller das Handelsgewerbe in die GmbH zu packen. Hinsichtlich der Einzelfirma, die dann nur für die GmbH tätig wird, wird es dann vermutlich zur Betriebsaufspaltung kommen.
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