Ich würde auch einen Steuerberater empfehlen, vorallem wenn sie Arbeitnehmer haben kommt noch das Sozialversicherungsrecht dazu. Fehler im Steuer und SV-Recht können deutlich teurer werden wie ein Steuerberater Sie kosten wird.
Und wenn Sie bilanzieren, müssen sie auch für gewisse Dinge Rückstellungen bilden. Als Freiberufler bilanzieren sie erstmal nicht zwangsläufig.
Sie zahlen auf Gewinne Einkommensteuer, also Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
Gewinn als Freiberufler
Re: Gewinn als Freiberufler
Ich bin ja nicht hier im Forum um zum Steuerberater verwiesen zu werden. Die U1-Umlage ermöglicht eine Krankengeldzahöung von 40-80%. Da können dann schnell im Monat 3.000€ auf mich zukommen. Hier braucht es Rücklagen und nicht die Zahlung vom versteuerten Einkommen genau wie für Arbeitsflaute, die im Monat schnell an die 20.000€ kommt. Es scheint so als hätte ich auch auf diese Rücklagen EK-Steuer zu zahlen.
1.)Oder kann ich dem ausweichen?
2.)Auf Rückstellung für bewegliche Sachen wie im genannten Paragrafen würde keine Einkommensteuer anfallen?
Es muss doch mehr Raum geben für Firmenrücklagen, die nicht als Einkommen zu versteuern sind.... Rein logisch. Denke eine Kapitalgesellschaft hat sie.
3.)Eine Selbstständigkeit nicht? Oder kann ich als Selbstständiger eine Bilanz führen in die Rücklagen kommen und nur übrigbleibenden Gewinn als Einkommen versteuern?
Mit freundlichen Grüßen
1.)Oder kann ich dem ausweichen?
2.)Auf Rückstellung für bewegliche Sachen wie im genannten Paragrafen würde keine Einkommensteuer anfallen?
Es muss doch mehr Raum geben für Firmenrücklagen, die nicht als Einkommen zu versteuern sind.... Rein logisch. Denke eine Kapitalgesellschaft hat sie.
3.)Eine Selbstständigkeit nicht? Oder kann ich als Selbstständiger eine Bilanz führen in die Rücklagen kommen und nur übrigbleibenden Gewinn als Einkommen versteuern?
Mit freundlichen Grüßen
Re: Gewinn als Freiberufler
gibt es hier keine Möglichkeiten der Rückstellung. Also von Ausschluss aus Gewinn?
Re: Gewinn als Freiberufler
Zumindest die Rücklagen für Arbeitsflaute sind doch Werbungskosten, da ansonsten der Betrieb nicht mehr stattfinden kann. Da muss man nun noch streiten ob 30% oder sogar 50% Flaute dafür grundlegend sind. Also der Lohn über ein halbes Jahr
Re: Gewinn als Freiberufler
Ich bin ja nicht hier im Forum um zum Steuerberater verwiesen zu werden. Dann eben nicht - hier gibt es jedenfalls kein komplettes Existenzgründercoaching, zumal Ihnen offenbar sämtliche Grundlagen fehlen.
Es muss doch mehr Raum geben für Firmenrücklagen, die nicht als Einkommen zu versteuern sind.... Rein logisch. Ich bin gespannt, wie Sie das Finanzamt von Ihren "reinen Logik" überzeugen wollen.
Es muss doch mehr Raum geben für Firmenrücklagen, die nicht als Einkommen zu versteuern sind.... Rein logisch. Ich bin gespannt, wie Sie das Finanzamt von Ihren "reinen Logik" überzeugen wollen.