Gewinn als Freiberufler

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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jankas
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Gewinn als Freiberufler

Beitrag von jankas »

Guten Tag,

wie handhabe ich es als selbstständiger Freiberufler mit Gewinn.

Zunächst ist auf alles Umsatzsteuer zu zahlen, das ist mir bekannt.

Und auf Einkommen die EK-Steuer.

Kann ich auch Gewinn im Unternehmen lassen, also praktisch nicht als Einkommen zählen?

Kann das auch auf dem Privatkonto verbleiben oneben Einkommen? Und muss ich dann Gewinnabgaben leisten?

MfG
Jan-Gabriel Kasnitz
Hans87
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von Hans87 »

Hallo,

Gewinne müssen immer versteuert werden, egal auf welchem Konto sie sind.

Rechnung Nr 1. = 1.190€
Rechnung Nr 2. = 5.950€
Summe = 7.140€

Umsatzsteuer an das Finanzamt = 1.140€

Kosten für PC = 1.190€

Vorsteuer von Finanzamt = 190€

Umsatzsteuerzahllast = 950€

Gewinn = 5.000€ Der muss versteuert werden egal wie und wo er eingeht.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen und es verständlich darstellen.

Gruß Hans
jankas
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Registriert: 31. Mär 2017, 13:16

Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von jankas »

meine Frage ist besser formuliert, bzw. zielt darauf ab,

ob nur die Umsatzsteuer auf Gewinn anfällt.

oder ob weitere Steuern dazu kommen weil der Gewinn als Kapital fürs Unternehmen bleibt.

nur die Umsatzsteuer? Die Körperschaftssteuer kommt bei mir als selbstständiger Freiberufler nicht in Frage - solange ich diesen Status nutzen kann (Mitarbeiteranzahl) [imho].

MfG
muemmel
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

ob nur die Umsatzsteuer auf Gewinn anfällt. Umsatzsteuer fällt auf den UMSATZ an - darum heißt sie so. Auf den Gewinn fällt Einkommensteuer an, sonst keine Steuer (Gewerbesteuer entfällt wegen Freiberuflichkeit).
jankas
Beiträge: 10
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von jankas »

Wenn aber nicht der gesamte Gewinn als Einkommen ausgezahlt wird, sprich er bleibt im Unternehmen für zukünftige Investitionen.

Z.B. Einen Bürokomplex, Firmenwagen, etc.


Muss ich trotzdem Einkommenssteuer darauf zahlen oder hat es sich mit dieser wenn der Umsatz nicht als Einkommen ausgezahlt wird?

Oder gibt es keine Möglichkeit Umsatz anders als Einkommen zu belassen?

Z.B. müssen Rücklagen für Krankheitsfälle von Mitarbeitern und Auftragsflaute gebildet werden.....
muemmel
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Muss ich trotzdem Einkommenssteuer darauf zahlen oder hat es sich mit dieser wenn Sie nicht als Einkommen ausgezahlt wird? Wenn das die Anforderungen an einen Investitionsabzugsbeitrag erfüllt, bleibt es steuerfrei.
Oder gibt es keine Möglichkeit Umsatz anders als Einkommen zu belassen? Aber der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn ist Ihnen schon bekannt? Mir kommen da langsam Zweifel...
Hans87
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von Hans87 »

Was genau habe sie den vor ?

Auf gezielte Fragen kann man vielleicht besser antworten.
Umsatz und Gewinn muss man differenzieren. Aus Umsatz (einnahmen ohne Umsatzsteuer) und Ausgaben (ohne Vorsteuer) ergibt sich der Gewinn.

Bei einem EÜR (4/3) ist natürlich auch die Umsatzsteuer Einnahme und Vorsteuer Ausgabe.
StephanM
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von StephanM »

Bei einem EÜR (4/3) ist natürlich auch die Umsatzsteuer Einnahme und Vorsteuer Ausgabe.

Zusatz:
Und die Zahlungen an und vom Finanzamt sind auch als Ausgaben und Einnahmen zu erfassen, denn es gilt das Zu- und Abflussprinzip nach §11 EStG.
jankas
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von jankas »

Es ist eine Beratungsdienstleistung die geplant ist.

Also zahle ich generell auf alles hinter Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Einkommenssteuer als Freiberufler , es sei denn ich lasse das Geld beispielsweise aufgrund der genannten Investitionsgüterrückstellung im Unternehmen?

Gibt es noch andere Möglichkeiten Geld im Unternehmen zu lassen und nicht zum Einkommen zu zählen, als die zur Anschaffung beweglicher Güter?

für:
-Rückstellungen für Arbeitsflaute und Mitarbeiterlohn
-Rückstellungen für Krankheit bei Arbeitnehmern
-Rückstellung für den Bau eines Bürokomplexes in 4 Jahren

Vielleicht sollte ich mich mal durch die §§ lesen.... Ggf. weiss ja jemand genaueres zu den drei genannten Rückstellungen.
muemmel
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Vielleicht sollte ich mich mal durch die §§ lesen.... Vielleicht sollten Sie auch einfach mal einen Steuerberater aufsuchen.
-Rückstellungen für Krankheit bei Arbeitnehmern Die sind gänzlich überflüssig, weil es für kleine Arbeitgeber verpflichtend die U1 gibt: https://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1
Hans87
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von Hans87 »

Ich würde auch einen Steuerberater empfehlen, vorallem wenn sie Arbeitnehmer haben kommt noch das Sozialversicherungsrecht dazu. Fehler im Steuer und SV-Recht können deutlich teurer werden wie ein Steuerberater Sie kosten wird.

Und wenn Sie bilanzieren, müssen sie auch für gewisse Dinge Rückstellungen bilden. Als Freiberufler bilanzieren sie erstmal nicht zwangsläufig.

Sie zahlen auf Gewinne Einkommensteuer, also Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
jankas
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Registriert: 31. Mär 2017, 13:16

Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von jankas »

Ich bin ja nicht hier im Forum um zum Steuerberater verwiesen zu werden. Die U1-Umlage ermöglicht eine Krankengeldzahöung von 40-80%. Da können dann schnell im Monat 3.000€ auf mich zukommen. Hier braucht es Rücklagen und nicht die Zahlung vom versteuerten Einkommen genau wie für Arbeitsflaute, die im Monat schnell an die 20.000€ kommt. Es scheint so als hätte ich auch auf diese Rücklagen EK-Steuer zu zahlen.

1.)Oder kann ich dem ausweichen?
2.)Auf Rückstellung für bewegliche Sachen wie im genannten Paragrafen würde keine Einkommensteuer anfallen?

Es muss doch mehr Raum geben für Firmenrücklagen, die nicht als Einkommen zu versteuern sind.... Rein logisch. Denke eine Kapitalgesellschaft hat sie.

3.)Eine Selbstständigkeit nicht? Oder kann ich als Selbstständiger eine Bilanz führen in die Rücklagen kommen und nur übrigbleibenden Gewinn als Einkommen versteuern?

Mit freundlichen Grüßen
jankas
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von jankas »

gibt es hier keine Möglichkeiten der Rückstellung. Also von Ausschluss aus Gewinn?
jankas
Beiträge: 10
Registriert: 31. Mär 2017, 13:16

Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von jankas »

Zumindest die Rücklagen für Arbeitsflaute sind doch Werbungskosten, da ansonsten der Betrieb nicht mehr stattfinden kann. Da muss man nun noch streiten ob 30% oder sogar 50% Flaute dafür grundlegend sind. Also der Lohn über ein halbes Jahr
muemmel
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Re: Gewinn als Freiberufler

Beitrag von muemmel »

Ich bin ja nicht hier im Forum um zum Steuerberater verwiesen zu werden. Dann eben nicht - hier gibt es jedenfalls kein komplettes Existenzgründercoaching, zumal Ihnen offenbar sämtliche Grundlagen fehlen.
Es muss doch mehr Raum geben für Firmenrücklagen, die nicht als Einkommen zu versteuern sind.... Rein logisch. Ich bin gespannt, wie Sie das Finanzamt von Ihren "reinen Logik" überzeugen wollen.
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