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vermietete Wohnung absetzen - obwohl nicht vermietet

Verfasst: 16. Feb 2017, 14:49
von sonax25
Hallo,

ich bitte um Hilfestellung zu folgendem Thema.

Vor ca. 4 Jahren haben wir ein Haus inkl. Einliegerwohnung gekauft. Wir haben die Mieter der Einliegerwohnung sozusagen die ersten Monate übernommen.

Danach stellten wir fest, dass die Einliegerwohnung komplett renoviert werden muss (Schimmel,Wasserschaden....) weshalb sie seitdem leersteht.

Eigentlich war das Ziel, diese (inkl. Bad) 2015 komplett zu renovieren, allerdings wurde ich krank, weshalb ich es nach hinten verschieben musste.

2016 habe ich das Bad komplett demontiert. Nun 2017 wird alles samt den Bad wiederhergestellt.

Bei den Steuererklärungen 2014/2015 haben wir jeweils mit angegeben, dass die Wohnung derzeit nicht vermietbar ist wegen eines Wasserschadens und es in absehbarer Zeit renoviert wird. Hier wurde einiges angegeben, wie Zinsen, Abschreibungen usw.

Das Finanzamt hat dies bei der Steuererklärung auch akzeptiert mit dem Hinweis: "Die Festsetzung der Einkommensteuer ist vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpacktung, weil zurzeit die Überschusserzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden kann. Die Vorläufigkeit umfasst auch die damit zusammenhängenden nachrangigen Fragen der Höhe der Einnahmen und der abziehbaren Werbungskosten".

Nun nach all den Jahren leerstand, sind wir eigentlich eher zu dem Entschluss gekommen, die Wohnung nicht mehr zu vermieten. Grund hierfür sind die Renovierungskosten in Höhe von ca. 5000 Euro mit sehr viel Eigenleistung. Einnahmen pro Monat waren damals knapp 300 - 350 Euro kalt.
Da die Wohnung eine Kellerwohnung ist, wissen wir natürlich auch, dass eine Kellerwohnung grundsätzlich problematisch ist...

Jetzt meine Frage, was erwartet das Finanzamt für Einnahmen von uns bzw. wie wird das berechnet, damit wir nicht die Abschreibungen zurückzahlen müssen?

Aktuell haben wir es an einem Bekannten offiziell und vertraglich für 150 Euro pro Monat als Ablagestelle vermietet, der Vertrag war zwar unbefristet aber wird ca. im Juni enden. Bis dahin kamen dann etwa 1000 - 1500 Euro zusammen.

Eine weitere gewerbliche Vermietung wäre denkbar, allerdings eher mit dem Hintergrund das Finanzamt zufrieden zu stellen.

Re: vermietete Wohnung absetzen - obwohl nicht vermietet

Verfasst: 17. Feb 2017, 18:03
von StephanM
- Gesamtüberschuss: Es wird geprüft, wie sich der Gesamtüberschuss verhält. Dieses wird be Vermietungen mit anfänglichen Verlusten nach ca. 10 Jahren gemacht. ist der Gesamtüberschuss dann negativ werden die Verluste gestrichen.
- Eigennutzung nach Renovierung: Sofern der Gesamtüberschuss positiv ist, so könnte in Ihrem Fall eine genauere Prüfung erfolgen, ob die Renovierung nicht schon zur Eigennutzung zu rechnen ist. Dann würden die Aufwendungen für den Zeitraum nach Mietende nachträglich gestrichen werden.
- Die Vorläufigkeit verjährt nicht. Die Änderung könnte auch noch in 15 Jahren erfolgen.